Stand: Freitag, Juli 22, 2022
Dieses Symbol zeigt bei den beschriebenen Maßnahmen der Modernisierung immer an, wenn es sich um eine wertverbessernde Maßnahme handelte, die für den Mieter kostenpflichtig sind. Die Kosten für Instand-haltungsmaßnahmen trägt die Wohnungsgesellschaft - in diesen Fällen bleibt das Symbol bei der jeweiligen Maßnahme ausgeschlossen. |
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Einrüstung |
Am 2. April 2013 wurde mit der Einrüstung des Hauses John-Locke-Str. 21 (Hochhaus am Einkaufszentrum) begonnen. Es folgten Februar 2014 das Haus John-Locke-Str. 18/18a (das sogenannte Brückenhaus) und im März 2015 das Haus Barnetstr. 68 |
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April 2013 |
Oktober 2013 |
August 2014 |
März 2015 |
Januar 2016 |
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Wohnung |
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Während es im Hause Jo-Lo-Str. 21 eine Entscheidung zu einer umfassenden Asbestbeseitigung war, die erst im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen fiel und von den Mietern viel abverlangte, gehört die Asbestbeseitigung für die weiteren Sanierungshäuser zu den Kernaufgaben. Die Schadstoffbeseitigung bedingt, dass die Wohnungen gänzlich geräumt werden und die Mieter in Ersatzunterkünfte ausweichen müssen. Diese Arbeit fällt in den Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen und werden von STADT UND LAND getragen. Für nähere Einzelheiten der Asbestbeseitigung |
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Fenster |
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Soweit nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig werden Kunststoff-Isolierglasfenster mit Dreh-, Kippfunktion und Doppelisolierverglasung eingesetzt bzw. wieder gang- und schließbar gemacht. Diese Arbeit fällt in den Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen und werden von STADT UND LAND getragen. |
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Heizung |
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Das Heizungssystem bleibt im bisherigen Rahmen erhalten, jedoch wird es den neuen energetischen Bedingungen gerecht durch einen hydraulischen Abgleich einreguliert. Dies bedeutet, dass alle Heizkörper mit neuen Thermostatventilen ausgestattet und auch die Strangregulierventile im Kellerbereich erneuert werden. Ausführliche Details zum hydraulischen Abgleich sind hier zu finden |
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Zunächst war die Überlegung, Erdgas statt Heizöl einzusetzen. Das wurde einige Zeit verworfen, doch nun wurde im September 2015 das Heizwerk am Haus John-Locke-Str. 21 zur Verwendung von Erdgas umgebaut. Hinter dem Supermarkt NORMA wurde eine Gasregelstation neu aufgebaut. Auf das in den Wohnungen vorhandene Heizungssystem hat dieser Umbau keinen Einfluss. Mit der Umstellung von Heizöl auf Erdgas verspricht sich STuL lediglich einen Beitrag zum Klimaschutz. |
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Sanitärinstallation |
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Die Warmwasserbereitung bleibt in diesen Wohneinheiten in der bisherigen Art und Weise mittels Durchlauferhitzers erhalten. Der eingebaute Durchlauferhitzer wird durch ein neues, energiesparendes Gerät ausgetauscht. |
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Im Badezimmer erfolgt ein Austausch der vorhandenen Armaturen durch wassersparende, so genannte 8Einhebelmischarmaturen. |
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Sollte in dem Badezimmer noch die Bestandsbadewanne - meist die freistehende Wanne mit Füssen - vorhanden sein, so erfolgt auch hier ein Austausch. Es kommt ein gedämmtes Wannensystem zum Tragen, bestehend aus Wannen-träger aus Poresta-Dämmmaterial und Wanne. Das System wird eingefliest. |
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Die Elektrosteigeleitungen werden von jetzt 35 Ampere (A) auf 63 Ampere verstärkt. Damit wird es möglich, mehrere große Elektrogeräte gleichzeitig in Betrieb nehmen zu können. Ferner erhalten die Steckdosenstromkreise eine Fehlerstromabsicherung über FI-Schutzschalter. |
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Im Zuge der Elektroinstallation werden die übertapezierten Verteilerdosen in allen Räumen eingeschnitten, um die Dose zu öffnen und neue Elektroleitungen in die Leerrohre einzuziehen. Es kann zu Beschädigungen an den Wänden führen, die verputzt und mit Raufaser übertapeziert und weiß gestrichen werden. |
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Die vorhandene Elektroinstallation wird gemäß geltender DIN-Vorschriften erneuert. Es werden neue Schalter und Steckdosen (als Einfach- oder Doppelsteckdosen) installiert, jedoch in der gleichen Position der Bestandsdosen. Nicht zum Ursprungsbestand gehörende Steckdosen werden zurückgebaut. Hierbei handelt es sich um Instandsetzungsmaßnahmen. |
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Lüftungssystem |
Bedarfslüftung |
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Dieser Bereich im Maßnahmenkatalog bezieht sich ausschließlich auf die nicht regulier-bare Entlüftung von fensterlosen Bädern, die nur in bestimmten Wohneinheiten wie z.B. Barnetstr. 68 oder John-Locke-Str. 18/18a vorkommen. |
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Küche und Bad |
Küche |
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Die sanitären Einrichtungen werden dem neu im Bereich Küche/Bad geschaffe-nen Installationsschacht angepasst. Ferner werden alle Anschlüsse für Wasch-maschine, Geschirrspülmaschine und Elektroherd erneuert. Über Herd und Spüle wird die Wandseite 60 cm hoch verfliest. Für diese Baumaßnahmen sind die vorhandenen Küchenmöbel zu demontieren. Die Ab- und Anbauarbeiten der Möbel führt eine von STADT UND LAND beauftragte Firma fachgerecht durch. In dieser Zeit müssen die Möbel zwischengelagert werden. |
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In vielen Wohnungen hatte der Architekt bei der Anbringung des Heizkörpers kein “glückliches Händchen”, indem der Heizkörper neben der Tür knapp unter der Raumdecke angebracht wurde. Die Sanierung sieht vor, dass der Heizkörper künftig unterhalb des Küchenfensters platziert wird. Der Heizstrang für die Wärmezufuhr geht von dem Installationsschacht im Bad aus. |
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Bad |
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Zunächst werden die Objekte WC. Waschbecken und Badewanne demontiert. Dann wird ein neuer verkofferter Installationsschacht für sämtliche Sanitärleitungen erstellt (im Sammelbegriff Strangsanierung genannt). Wie vor beschrieben, werden eine Einbauwanne und neue Einhebelmischarmaturen eingebaut. Ferner erhält das Bad ein wandhängen-des WC mit wassersparendem Spülkasten und einen Waschtisch |
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Im Rahmen dieser Umgestaltung besteht für den Mieter die Möglichkeit, an Stelle einer Badewanne eine Dusche mit Duschkabine einbauen zu lassen. Die Dusche kann ebenerdig oder mit Duschtasse ausgeführt werden. Bei der ebenerdigen Dusche gibt es jedoch die wesentliche Einschränkung, dass sie aus baulichen Gründen nur in der untertesten Wohnetage (Keller oder ein sonstiger mieterfreier Raum muss darunter liegen) eingebaut werden kann. Grund ist, das notwendige Abflussrohr kan nicht in eine darunter liegende Wohnung geführt werden. |
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Gebäude |
Dämmung der Fassaden |
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Die Fassaden, Kellerdecken, Dachgeschoss und Giebelflächen sowie zum Teil auch der Innenbereich der Treppenhäuser (nur Erdgeschoss) werden mit einem Wärmedämmverbundsystem gemäß den Bestimmungen der Energieeinspa-rungsverordnung 2009 versehen. Die Dämmung ist 14 cm (Jo-Lo-Str. 21) bzw. 12 cm (alle weiteren Objekte) dick und besteht aus Mineralwolle alternativ mit Polystyrol-Dämmplatten. Der Dämmwert verbessert sich von einem 8U-Wert 1,09 bzw. 1,07 W/m2K auf den U-Wert 0,23 bzw. 0,22 W/m2K. Ausführliche Details zur Wärmedämmung sind hier zu finden |
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Das Maß der Energieersparnis aufgrund der Wärmedämmung der Außenwände, der Keller- und Dachgeschossbereiche sowie der Instandhaltung der Fenster kann auch STADT UND LAND nicht konkret vorhersagen. In dem vorgenannten Schreiben vom 19.12.2012 gibt STADT UND LAND an, dass nach deren Erfahrungen diese Maßnahmen zu einer Einsparung von 15 % bis 20 % führen, selbstverständlich abhängig vom Heizverhalten des jeweiligen Mieters. |
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Im Rahmen der Umbauarbeiten besteht für den Mieter die Möglichkeit, am Balkon eine Loggien-verglasung als Wind-, Wetter- und Schallschutz einbauen zu lassen. Die vom Mieter zu tragen-den Kosten der Mehrleistung werden auf die Miete dauerhaft umgelegt. |
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i Während der Zeit, in der an den Fassaden Gerüste aufgebaut sind, ist unbedingt die Versicherunggesellschaft einer eventuell abgeschlossenen Hausratversicherung hierüber zu informieren, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. |
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Fensterbank |
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Nach dem Auftragen der 12 bzw. 14 cm dicken Wärmedämmung wird sich rund um den Fenster-rahmen das Mauerwerk von derzeit ca. 5 cm auf ca. 17 bzw. 19 cm erhöhen. Entsprechend breiter wird dann auch das Fensterbrett ausfallen. |
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Kosten |
Modernisierung des Innen- und Außenbereichs |
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Die Kosten der Maßnahmen werden mit 9 % statt der zulässigen 11 % jährlich auf die Miete umgelegt. Dieser Umlagesatz basiert auf einer Vereinbarung der STADT UND LAND mit dem Land Berlin. |
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Zentrale Warmwasserversorgung |
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Auf Grund unterschiedlich langer Wege von den zwei vorhandenen Heizhäusern der Wohnanlage zu den Mietobjekten ist ein Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung nicht in allen Häusern möglich. Es würden erhebliche Wärmeverluste entstehen. Neben obigem Argument ist man auch zu der Ansicht gekommen ist, dass die Kosten der für die zentrale Warmwasserversorgung gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenprüfung relativ hoch sind. |
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Heizkostenverteilung |
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Seit 2008 läßt die Heizkostenverordnung (HKVO) eine Kostenverteilung nach dem Schlüssel 70:30 zu - 70 % für den Verbrauch und 30 % nach der Wohnungsgröße - anstatt 50:50 wie bisher. Der Schlüssel 70:30 könnte leichte Vorteile für den Mieter bringen - 8Kostenvergleich einer 83 m²-Wohnung. Gemäß dem Maßnahmenkatalog werden die Heizungsleitungen jedoch nicht gedämmt, so dass ein wesentlicher Punkt der HKVO nicht erfüllt wird - siehe Näheres unter 8Heizkostenverteilung |
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Modernisierung - Rechte und Pflichten |
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Für das Verfahren der Modernisierung gelten Richtlinien über Rechte und Pflichten sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Die Rechte und Pflichten sind in zahlreichen Paragrafen des BGB geregelt, wie sie auch bereits in dem Maßnahmenkatalog der STADT UND LAND herangezogen werden. Zu nähere Einzelheiten |
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Zustimmungserklärung |
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Mit dem Maßnahmenkatalog werden die Kosten für die Modernisierung fixiert und somit als Mieterhöhung vorangekündigt. Wie bei einer üblichen Mieterhöhung ist eine Zustimmungs-erklärung innerhalb von zwei Monaten gemäß § 558 BGB abzugeben. |
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Modernisierungsberatung |
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Zu Fragen rund um die Modernisierung stehen den Mietern leider das Beraterteam der STADT UND LAND nicht mehr zur Verfügung - das Büro wurde am 31.12.2019 geschlossen. |
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i Die vorstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wurden mit Vorbehalt und ohne Gewähr beschrieben. Technische und gestalterische Änderungen durch STADT UND LAND können nicht ausgeschlossen werden. |
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Modernisierungs-Nebenerscheinungen |
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Fensterabdunkelung in Umsetzwohnungen: Mietern, die aufgrund der Sanierung zwangsweise in eine Umsetzwohnung ziehen müssen, bleibt nur die Möglichkeit, die Fenster provisorisch abzuschirmen. Dabei fallen dem Betrachter in der Siedlung die eigenwilligsten Lösungen auf, die ein Haus im Anschein wieder auf das Niveau des sozialen Wohnungsbau zurückführen. Leider hat STuL noch nicht einmal das Interesse, in den Umsetzwohnungen Rollos - und seien sie noch so einfach - zu installieren. |
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