Treppenhausbeheizung: Nach DIN 4701 ist für Haus- und Treppenflure eine Mindesttemperatur von 10° C vorgeschrieben. Bei niedrigen Außentemperaturen kann dieser Wert in den meisten Treppenfluren nur durch Heizen erreicht werden. Ohne Beheizung käme es in den angrenzenden Wohnungen, insbesondere in der Erdgeschosswohnungen, zu erhöhten Wärmeverlusten. Treppenhäuser, die nicht mit Heizkörpern ausgestattet sind, haben auf Grund der baulichen Gegebenheiten geringere Wärmeverluste, so dass die Mindestemperatur auch ohne Beheizung gehalten wird - eine Voraussetzung ist aber auch, dass die Haustür geschlossen gehalten wird.
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