Wie aus den hervorgehobenen Anzahlen Wohnungen in den Verwaltungseinheiten 0203 und 0205 ersichtlich wird, besteht ein erhebliches Ungleichgewicht gegenüber den übrigen Verwaltungseinheiten. Mit einem Mausklick auf das Foto erhält man eine kleine Fotoserie mit Beispielen der in der VE 0203 gemeinsam in den Betriebskosten abgerechneten Wohnhäuser. Da ist das viergeschossige und das siebengeschossige Gebäude zu finden, aber auch das so genannte Brückenhaus mit 203 und das Hochhaus am Einkaufszentrum mit 102 Wohnungen. Desweiteren unterscheiden sich diese Wohneinheiten auch erheblich in ihrer technischen Ausstattung wie:
- Notstromeinrichtungen,
- Trockenleitungen (Löschwasserversorgung)
- Feuerlöscher (Sprinkleranlagen)
- Blitzschutz
Diese gemeinsame Zuordnung zu einer Verwaltungseinheit wie 0203 oder 0205, in der Mieter auch Kosten der technisch höher ausgestatteten Gebäude tragen müssen, war durch die Bauabschnitte bei der Erstellung in den Jahren 1964 bis 1968 begründet und durch die seinerzeitig damit verbundene öffentliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus zulässig - §2 II. Berechnungsverordnung Artikel 6
Die für die VE 0203 ausgewiesene Gesamtfläche beinhaltet sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen. Die unterschiedlichen Betriebsformen der Gewerbe spielen in einigen Betriebskostenarten eine Rolle bei der Zuordnung der Gesamtflächen. Sollte die Größe der Gewerbeeinheit und die Art des Gewerbes zum Beispiel hohen Strom- oder Wasserverbrauch abverlangen, werden dort separate Zählersysteme eingesetzt. Beispiele:
- Zeitungshändler oder Backgeschäft (nicht Backstube) ohne erhöhten Strom- und Wasserbedarf verringern bei den Betriebskosten nicht die Gesamtfläche
- Frisör, Restaurants oder Supermarkt mit erhöhtemn Strom- und Wasserbedarf verringern bei den Betriebskosten die Gesamtfläche
Diese Unterschiede bei der Ermittlung der Gesamtflächen machen die in den jeweiligen Kostenarten abweichenden Flächenangaben sehr unübersichtlich bis hin zur Unkontrollierbarkeit.
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