Meldepflicht Schimmelpilzbildung oder Feuchtigkeit in der Wohnung sind grundsätzlich Wohnungs-mängel, die unabhängig von der Ursache auf jeden Fall dem Vermieter gemeldet werden müssen. Damit ist der Vermieter im Zugzwang, Maßnahmen zur Klärung des Problems einzuleiten. Selbstverständlich spielt dabei meist die Schuldfrage eine wesentliche Rolle. Dies kann durchaus dazu führen, dass ein Gutachter eingeschaltet werden muss und die Angelegenheit schließ-lich vor Gericht endet. Um es nicht unbe-dingt soweit kommen zu lassen, wäre es ratsam, einen Mieterverein einzubinden. In den meisten Fällten führte dies bereits zur Lösung der Streitigkeiten ohne Gerichtsver-fahren. Die Gerichtskosten, eventuell die Kosten eines Sachverständigengutachtens und die Anwaltskosten muss derjenige zahlen, der den Gerichtsprozess verliert. In diesem Zusammenhang ist auf eine vom Fachanwalt Alexander Bredereck zusammengestellte Urteilssammlung zu verweisen. Ein Mausklick auf das Symbol führt zu dem Internetartikel.
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