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Einer der meist verbreitetsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter ist die Schimmelbildung in der Wohnung. Dabei kommt es meist zu einer unterschiedlichen Schuldzuweisung über die Ursachen und die zweckmässige Lösung des Problems. Nach dem heutigen Wissensstand können in feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, sodass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Der im Dezember 2017 vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebene Leitfaden “Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden gibt hierüber umfassend Auskunft.  Der immerhin 192 Seiten umfassendeLeitfaden kann beim UBA bestellt oder interaktiv herunterge-laden werden. Ein Klick auf das Icon rechts führt zu der entsprechenden Web-Adresse. (Quelle: Gebäude-Energieberater)

Was ist Schimmelpilz?
Schimmel ist meist in Form von schwarzen Punkten auf den Wänden, an Zimmerdecken oder in Fliesenfugen zu sehen. Grüne und braune Varianten kommen seltener vor. Oft liegt auch ein muffiger Geruch in der Luft. Nicht immer aber ist der Schimmel auf den ersten Blick zu sehen. Manchmal versteckt er sich lange unter der Tapete oder in Löchern im Mauerwerk bevor er endlich zum Vorschein kommt. Die häufigsten Pilze heißen Stachybotrys chartarum und Asperigillus niger. Insgesamt gibt es etwa 200.000 vorkommende Pilzarten. Schimmelpilze brauchen vor allem Feuchtigkeit um sich vermehren zu können. In einem 4-Personenhaushalt entstehen täglich ca. 12 Liter Feuchtigkeit durch atmen, duschen, kochen, etc. Wird diese Feuchtigkeit nicht weggelüftet, reichert sie sich in der Raumluft an und kondensiert an kalten Stellen (Tauwasser). Entscheidend für die Entstehung von Schimmelpilz sind somit allein die Oberflächentemperatur der Innenwände, evtl. vorhandene Wärmebrücken und das ausreichen-de Lüften und Heizen.

Gesundheitliche Risiken
Früher dachte man, Schimmel sei nur eklig. Er riecht muffig und verursacht ein unangenehmes Raumklima. heute weiss man aber, dass Schimmelsporen auch sehr gefährlich sind. Pilzsporen verursachen Atemwegsleiden, wie Reizhusten, Engegefühl in der Brust und Asthma. Aber auch Hautreizungen, grippeähnlichen Beschwerden, heftige Erschöpfungszustände über Schwindel bis hin zu Gedächtnis- und Sprachstörungen können die Folgen sein.

Der Mieter als Verursacher
Die Schimmelsporen können sich an kalten, feuchten Wänden besser ausbreiten als an warmen. Deshalb entsteht Schimmel in den Wohnungen und Häusern bevorzugt im Herbst und Winter. Viele Menschen lüften nicht ausreich-end, lassen die Luftfeuchtigkeit nicht aus der Wohnung. Auch werden viele Fenster oft nur gekippt – das bringt fürs Raumklima gar nichts, nur die Wände kühlen noch mehr aus, ein Traum für Schimmel und Co.

Wie entsteht Schimmel?
Bauliche Mängel

Ein Grund für Schimmelbefall können bauliche Mängel sein. Dabei sind es gar nicht die  undichten Wände und Fens-ter alter Wohnungen, die das Problem darstellen.  Schlimmer ist es, wenn der Austausch von innen und aussen durch Abdichten und Dämmen von Gebäuden nicht mehr gewährleistet ist. Denn dichte Häuser sind prinzipiell schlechter durchlüftet. Bei nicht fachgerechter Ausführung kann die Wärmedämmung leicht Schwachstellen auf-weisen. So kommt es punktuell zu verstärkter Durchfeuchtung und dadurch zu Schimmel.
Aber auch bei einem Wasserschaden oder einer undichten Dusch- oder Badewanne kann sich natürlich Nässe im Mauerwerk sammeln.

Was kann man tun?
Stoßlüften
Die Fenster am besten kurzzeitig, etwa fünf bis zehn Minuten weit öffnen. Dabei ruhig Durchzug verursachen. Durch Dauerlüften bei gekipptem Fenster drohen Bauschäden. Grund: Im ausgekühlten Fenstersturz kann sich Feuchtigkeit niederschlagen, die wiederum die Entwicklung von Schimmel fördert
Achtung
 Die Lüftung ist jedoch nur effektvoll, wenn es draußen kälter ist als im Inneren. Andererseits bleibt die Feuchtigkeit im Gemäuer und kann einen noch hartnäckigeren Schimmel bilden.

Heizung nie ganz abstellen
Auch wenn Sie lange wegfahren: Stellen Sie die Heizung niedriger, aber niemals ganz ab. So vermeiden Sie ein feuchtkaltes Raumklima.

Mehrmals täglich lüften
Möglichst mehrfach am Tag, mindestens jedoch morgens und abends, lüften. Je kühler übrigens die Zimmertempera-tur, desto öfter sollten sie lüften. Wohnzimmer, Kinderzimmer und Küche sollten immer etwa um die 20 Grad haben, das Bad 21 Grad, nachts im Schlafzimmer sollten es etwa 18 Grad sein

Wasserdampf vermeiden
Nach dem Kochen oder Braten, Baden und Duschen sofort nach draußen ablüften. Die Zimmertür geschlossen halten, damit sich der Wasserdampf nicht in den übrigen Räumen verteilt.

Wäsche richtig trocknen
Grundsächlich gehört feuchte Wäsche nach draußen auf den Balkon - Hausordnung beachten! Geht das nicht, am Besten in den Trockner. Ist auch der nicht vorhanden, wenigstens die Wäsche in einem möglichst warmen Raum der Wohnung trocknen. Wenn Sie Wäsche in der Wohnung trocknen, sollten Sie häufiger lüften. Die Tür zur restlichen Wohnung sollte geschlossen bleiben.

Möbel nicht zu nah an Außenwände
Stellen Sie große Möbel möglichst 2 bis 5 Zentimeter von den Außenwänden entfernt auf. So kann Ihren Möbeln im Zweifelsfall nichts passieren. Dies ist aber nur eine Empfehlung. Laut einem Urteil des LG Mannheim (Az 4 S 62/06) dürfen Mieter ihre Möbel direkt an die Außenwände stellen. Bildet sich daraufhin Schimmel an Wänden und Möbeln, haftet der Vermieter für die entstandenen Schäden.

Bekämpfung mit Eigenmitteln
Einen kleineren Befall unter einem halben Quadratmeter können gesunde Personen auch selbst bekämpfen. Dazu müssen die Sporen zunächst vollständig abgetötet werden. Das Umweltbundesamt zu einer günstigen Methode mit hochprozentigem Ethylalkohol, wie er sich zum Beispiel in billigem Brennspiritus befindet. Ordentlich damit die schwarzen Stellen entfernen. Die Prozedur einige Tage lang wiederholen. Danach kann die mit Spiritus gereinigte Stelle durch Einreibung mit Schmierseife geschützt werden. Die versiegelt die Poren in der Wand und verhindert das Eindringen von Feuchtigkeit und die Schimmelpilze bleiben außen vor.

Meldepflicht
Schimmelpilzbildung oder Feuchtigkeit in der Wohnung sind grundsätzlich Wohnungs-mängel, die unabhängig von der Ursache auf jeden Fall dem Vermieter gemeldet werden müssen. Damit ist der Vermieter im Zugzwang, Maßnahmen zur Klärung des Problems einzuleiten. Selbstverständlich spielt dabei meist die Schuldfrage eine wesentliche Rolle. Dies kann durchaus dazu führen, dass ein Gutachter eingeschaltet werden muss und die Angelegenheit schließ-lich vor Gericht endet. Um es nicht unbe-dingt soweit kommen zu lassen, wäre es ratsam, einen Mieterverein einzubinden. In den meisten Fällten führte dies bereits zur Lösung der Streitigkeiten ohne Gerichtsver-fahren. Die Gerichtskosten, eventuell die Kosten eines Sachverständigengutachtens und die Anwaltskosten muss derjenige zahlen, der den Gerichtsprozess verliert.
In diesem Zusammenhang ist auf eine vom Fachanwalt Alexander Bredereck zusammengestellte Urteilssammlung zu verweisen. Ein Mausklick auf das Symbol führt zu dem Internetartikel.
  

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Abschreckende Beispiele: hier wurde mit Sicherheit  jahrelang die Entwicklung nicht beachtet.
linkes Foto: Schimmelbefall hinter einer Schrankwand
rechtes Foto: Schimmelbefall hinter einer Gardine
mittleres Foto: Schimmel in einer Erdgeschoßwohnung

Schimmelecke
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Sachquelle: AOL Fit & Gesundheit - www.aol.de
                  Gebäude-Energieberater - www.geb-info.de/
Bildquellen: www.schwenk-putztechnik.de/presse_weitersagen - Doris Herrrmann (Mieterin der Jo-Lo-Siedlung)
interessante Links: www.schimmel-anwalt.de

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