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Abwesenheit - es gibt zahlreiche Gründe für einen längeren Zeitraum, nicht in der Mietwohnung zu leben. Um nicht gegen die Obhutspflicht des Mietvertrages zu verstoßen, reicht es, wenn der Mieter oder die Mieterin Vertrauenspersonen mit der Betreuung der Wohnung beauftragt. Details sind über zu erfahren.
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Anzeigepflicht von Mängeln: Der § 536c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt, dass ein Mieter während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache beim Vermieter anzuzeigen hat. Unterlässt er dies, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Mieter sind jedoch nicht verpflichtet, die Mietsache auf verborgene Mängel hi
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n zu untersuchen. |
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Balkonabfluss freihalten: Mieter müssen dafür sorgen, dass Wasser von ihrem Balkon abfliessen kann. Dazu gehört, das Abflusssieb regelmäßig von Laub oder anderen Verschmutzungen zu befreien. Der Abfluss darf nicht durch Kübel, Getränkekisten oder Rasenteppiche behindert werden. Nach gängiger Rechtssprechung ist der Mieter dazu verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu verringern. Ist der Abfluss verstopft, ist der Vermieter schnellstmöglich zu informieren, um den Mangel zu beseitigen. Diese Sorgfaltspflicht besteht nach Ansicht des LG Berlin auch bei längeren Abwesenheitszeiten. Das bedeutet, dass der freundliche Nachbar nicht nur die Blumen gießt, sondern auch das Abflusssieb frei zu halten hat. (Urteile Landgericht Berlin Az: 61 S 379/85 und Az: 61 S 344/80) - (Quelle: www.freiepresse.de)
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Bei der Abrechnung der Betriebskosten kommt es seitens des Mieters immer wieder zu Zweifeln über deren Richtigkeit. Der Deutsche Mieterbund bietet zu diesem Thema einen Betriebskostenspiegel bezogen auf das Jahr 2007 an, der es dem Mieter ermöglichen soll, zumindest die ihm berechneten Kosten mit Durchschnittswerten zu vergleichen. Einzelheiten sind zu finden unter www.mieterbund.de
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Diese Kosten dürfen in der Betriebskostenabrechnung (BKA) enthalten sein
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Aufzug
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Alle mit Betrieb und Wartung des Aufzugs zusammenhängenden Aufwendungen - Kosten sind auch von Mietern im Erdgeschoß zu tragen
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Fernsehen
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Betriebskosten und Wartung der Gemeinschaftsantenne oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen Verteilanlage sowie für die monatliche Kabelgebühr (sofern Mieter nicht Selbstzahler).
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Filterwechsel
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Die fensterlosen Bäder sind mit brandschutzgerechten Entlüftungsanlagen ausgestattet, bei den austauschbare Filter zum Einsatz kommen. Der regelmässige Austausch ist Aufgabe der Wohnungsgesellschaft und kann an externe Unternehmen deligiert werden.
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Hausmeister/in
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Die Mieter müssen sich am Gehalt und den Kosten für Urlaubsvertretungen beteiligen
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Haus u. Gartenpflege
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Kosten für Putzkräfte, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, gratis nutzbare Wascheinrichtungen und Hausbeleuchtung sowie die Ungezieferbekämpfung.
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Heizung
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Bei den warmen Nebenkosten fallen Brennstoff, Wartung der Heizanlage, Betriebsstrom, Reinigung der Öltanks, Messungen und Zählerkosten an.
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Sonstige Kosten
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Will der Vermieter „Sonstiges“ abrechnen, muss er die Posten bereits im Mietvertrag genau auflisten. Beispiel: laufende Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen wie Spielplätze, Blitzschutz, Notstromaggregat.
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Steuern u. Versicherungen
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Umlegbar sind Grundsteuern, Gebäudeversicherung und Grundstückshaftpflicht.
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Straßenreinigung und Müllbeseitigung
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Alle Kosten umlegfähig, welche die Gemeinde durch einen Abgabenbescheid in Rechnung stellt. Dazu gehört auch der Aufwand für Mülltrennung, wenn Extrabehälter bereitstehen. Umlagefähig sind auch die Kosten für die Säuberung der Fußwege einschließlich Winterdienst
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Wartung Feuerlöscher
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Hierzu zählen auch die Sprinkleranlagen in Müllräumen
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Wartung Rauchmelder
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Rauchmelder, die von der Wohnungsgesellschaft eingesetzt werden, müssen auch von dieser gewartet werden. Selbstverständlich kann dafür ein externes Unternehmen beauftragt werden.
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Wasser
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Wassergeld, Kosten der Wasseruhr (mit Abrechnung) sowie der Aufwand für eine Wasseraufbereitungsanlage, außerdem alle im Zusammenhang mit der Entwässerung (Kanalisation) entstehenden Kosten.
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