Am 1. Januar 2016 trat das vom Berliner Senat erlassene Wohnraumversorgungsgesetz (kurz WoVG Bln) in Kraft. Hiermit wurde u.a. die Basis für ein ausgeweitetes Mitbestimmungsrecht aller Mieter in städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschaffen (Artikel 2 §§ 6 und 7).
Der Mieterrat der STADT UND LAND-Wohnbauten-Gesellschaft mbH (kurz STuL) setzt sich aus maximal 6 Mitgliedern zusammen. Je Wahlbezirk wird 1 Mitglied aus einer Kandidatenliste per Briefwahl gewählt.
Wahlbezirk 3 - Tempelhof Der Wahlbezirk umfasst die Gebiete
- Schöneberg (Crellestraße),
- Tempelhof (Hoepnerstraße, Bayernring, John-Locke-Siedlung.)
- Mariendorf (Kruckenbergstraße),
- Lankwitz
Was ist ein Mieterrat? Das Mitglied des Mieterrats hat die Möglichkeit, an diversen Entschei-dungen mitzuwirken. Der Mieterrat vertritt die Interessen aller Mieter der STuL gegenüber der Unternehmensleitung. Er soll die Interessen bündeln, vertreten und zu einem Ausgleich bringen. Der Mieterrat befasst sich mit aktuellen Neubau- und Modernisierungsvor-haben und soll auch Partner des bereits bestehenden Mieterbeirats sein Aus dem Kreis des Mieterrats wird eines seiner Mitglieder in den Aufsichtsrat der STuL entsandt.
Meine Vorstellungen für das Profil eines Mieterrats
Was sind die Gemeinsamkeiten von Mieterrat und Mieterbeirat?
- die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich
- führen regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für die Mieter durch*
- informieren die Mieter der STuL regelmäßig über ihre Arbeit*
- haben konkrete Ansprechpartner bei STuL
- haben regelmäßige Informations- und Arbeitstreffen mit STuL*
*diese Regelmässigkeiten treffen leider bei dem aktuellen Mieterbeirat der John-Locke-Siedlung nicht zu
Wie unterscheiden sich Mieterrat und Mieterbeirat?
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