Quelle Wikipedia: Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen.
Sinn und Zweck des Mieterbeirats Der Mieterbeirat einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft arbeitet auf der Grundlage der Allgemeinen Anweisung über die Einrichtung von Mietervertretungen in Wohngebäuden, die vom Land Berlin zu Wohnzwecken vermietet sind des Senats von Berlin vom 27.5.1986. Der Beirat dient der Interessenvertretung der Mieter und der Pflege des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen den Mietern und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
Ein Mieterbeirat kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens ein Viertel (25 %) der Hauptmieter des Wohnviertels an der Wahl beteiligt. Zur Ermittlung, ob die Mindest-Wahlbeteiligung erreicht ist, werden auch ungültige Wahlbeteili-gungen und Enthaltungen herangezogen; maßgebend ist darüber hinaus die Zahl der eingegangenen Stimmzettel und nicht die Zahl der von den Mietern abgegebenen Stimmen.
Als Mieterbeirat gewählt ist, wer die höchste Stimmenanzahl, mindestens aber 5 % der abgegebenen gültigen Stimmen, auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Amtszeit eines Mieterbeirats, dem mindestens 3 oder maximal 5 Mitglieder angehören, beträgt 4 Jahre.
Die aktuelle Satzung des Mieterbeirats ist nicht nur auf der Seite von www.stadtundland.de einsehbar, sondern kann auch hier durch einen Mausklick auf das PDF-Symbol heruntergeladen werden.
Tätigkeitsfelder
- Der Mieterbeirat...
- ist auf allen der Gesamtheit der Mieter betreffenden Bereiche tätig
- kümmert sich um Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen wie Grünflächen, Spielplätze, Kfz-Abstellflächen, Müllanlagen, Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne, Gemeinschaftsräume u.ä.
- achtet darauf, dass die 8 Interessen von allen Mietern gewahrt werden
- überwacht die Einhaltung der Hausordnung und sichert die Erhaltung eines guten nachbarlichen Wohnklimas - z.B. durch Mieterveranstaltungen und -aktivitäten
- überwacht die Erfüllung der Aufgaben von Hauswarten
- gibt Hinweise zu Sachverhalten bezüglich der Verkehrssicherungspflicht
- ist beratend bei Instandhaltung und Modernisierung beteiligt
- steht für Fragen zu Nebenkostenabrechnungen zur Verfügung
- diskutiert mit der Wohnungsbaugesellschaft über aktuellen Probleme
- arbeitet auf dieser Basis mit der Wohnungsgesellschaft partnerschaftlich zusammen
- sorgt für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet
- arbeitet im sogenannten Netzwerk mit dem ab 2016 gewählten Mieterrat zusammen
- bietet den Mietern 8regelmäßige Sprechstunden an
- vertritt alle Mieter einer Siedlung, gleich ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft, ihrer religiösen oder sexuellen Orientierung sowie sozialen oder gesellschaftlichen Stellung
Zuständigkeitsbereich des Mieterbeirats
Der Zuständigkeitsbereich des Mieterbeirats der 8John-Locke-Siedlung erstreckt sich in örtlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich auf die Häuser der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH vom Lichtenrader Damm, Finchleystr., Steinstraße, John-Locke-Str. bis hin zur Hendonstr. - für Information über die betroffenen Wohneinheiten
|