Die strikte energetische Sanierung eines Hauses durch die Wärmedämmung der Fassade und luftdicht gestaltete Fenster haben auch ihre Tücken. Wenn nicht eine ausreichende Lüftung der Wohnung gewährleistet wird, stellen sich schädliche Folgen ein. Der Mieter kann auch bei bestem Willen kein korrektes Lüften mit der von der EnEV geforderten Mindestluftwechselrate sicherstellen. Bei einer unzureichenden Lüftung in dichten Gebäuden stellt sich ein erhöhter Luftfeuchtegehalt ein und die Gefahr der Schimmelpilzbildung steigt Auch das Risiko des Entstehens von Sauerstoffmangel und gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann nicht ausgeschlossen werden.
Ein Fensterfalzlüfter regelt am besten die Wohnungsfeinstlüftung ohne Einfluss durch den Bewohner und des Wetters. Mit dieser Einrichtung werden die eigentlich dichten Fenster im gewissen Masse wieder “undicht” gemacht. Der Lüfter lässt die notwendige Frischluftmenge herein und senkt die relative Luftfeuchte auf ein unkritisches Niveau. Die zwei-stufige Volumenstromregelung des Fensterfalzlüfters verhindert Zugerscheinungen bei größeren Windgeschwindig-keiten.
Der Einbau des Fensterfalzlüfters erfolgt verdeckt liegend im Fensterfalz - siehe Abbildung unten. Bei geschlossenem Fenster ist der Falzlüfter nicht sichtbar. Der Lüfterarbeitet rein mechanisch, indem er selbstständig auf Veränderungen durch eventuellen Winddruck am Gebäude reagiert. Der Lüfter passt sowohl in Holz- als auch in Kunststofffenster und kann auch - wie es bei der Sanierung in der John-Locke-Siedlung geschieht - nachträglich in bereits montierte Fenster eingebaut werden.
Aber nicht bei jedem Wohnungstyp kann mit diesem Lüftungssystem der vorbe-schriebene Effekt erzielt werden. Bei Gebäuden mit nur einer Fassadenaus-richtung kommt die notwendige Querströmung nicht im ausreichenden Maße zustande. Da bei den Sanierungsobjekten John-Locke-Str. 18/18a und 21 die jeweiligen Wohnungen jeweils nach einer Hausseite (Ost oder West) ausgerichtet sind, scheint aufgrund der vorgenannten Einschränkung verständlich zu sein, dass bei deren Fenstern kein Einbau von Fensterfalzlüftern erfolgte.
Mit Fensterfalzlüftern alleine ohne unterstützende (Fenster-)Lüftung kann der hygienische Mindestluftwechsel nicht sichergestellt werden. Die für das persön-liche Wohnwohlgefühl notwendige Frischluftzufuhr kann nur durch mehrfaches Lüften von Hand am Tag erreicht werden. Klar gesagt:Auch bei eingebauten Fensterfalzlüftern muß mehrfach zusätzlich von Hand gelüftet werden, um die erforderliche Lufthygiene sicherzustellen.
Informationsquellen Textteile und Abbildungen: www.geb-info.de www.glueck-franke.de www.innoperform.de www.wohnung-lüften.de