Das Treppenhaus ist der Zugang der Mieter zu ihren Wohnungen und darf nur in diesem Sinne genutzt werden. Jede Abkehr von diesem Grundsatz darf die Mitbewohner weder beeinträchtigen noch stören. Lediglich der Vermieter bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt wird. Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, die sich auch auf diesen Gebäudeteil bezieht. Weil er zum Beispiel eventuell für Unfälle haften muss, ist er berechtigt, den Mieter Auflagen für die Nutzung des Treppenhauses zu machen. Diese Auflagen sind zum Teil auch in der Hausordnung oder den ergänzenden Vertragsbedingungen durch entsprechende Klauseln definiert.
Ganz speziell gelten die Sicherheitsrichtlinien für Durchgangsbereiche. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege freigehalten sein. Weder die Zugänge dürfen versperrt sein noch dürfen in diesen Bereichen jede Art von brennbaren Materialien oder Gegenständen gelagert werden. Es ist aber auch unbedingt darauf zu achten, dass in einem Notfall der Einsatz von Rettungskräften durch sperrige Gegenstände erschwert wird.
Mit diesem umfassenden Thema haben sich in der Zeit viele Gerichtsverfahren beschäftigt. Im Folgenden werden daraus die verschiedensten Fälle behandelt. Quelle: www.anwalt.de - Rumpelkammer Treppenhaus.
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