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Kopfleiste Treppenhaus

Das Treppenhaus ist der Zugang der Mieter zu ihren Wohnungen und darf nur in diesem Sinne genutzt werden. Jede Abkehr von diesem Grundsatz darf die Mitbewohner weder beeinträchtigen noch stören. Lediglich der Vermieter bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt wird. Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht, die sich auch auf diesen Gebäudeteil bezieht. Weil er zum Beispiel eventuell für Unfälle haften muss, ist er berechtigt, den Mieter Auflagen für die Nutzung des Treppenhauses zu machen. Diese Auflagen sind zum Teil auch in der Hausordnung oder den ergänzenden Vertragsbedingungen durch entsprechende Klauseln definiert.

Ganz speziell gelten die Sicherheitsrichtlinien für Durchgangsbereiche. Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege freigehalten sein. Weder die Zugänge dürfen versperrt sein noch dürfen in diesen Bereichen jede Art von brennbaren Materialien oder Gegenständen gelagert werden. Es ist aber auch unbedingt darauf zu achten, dass in einem Notfall der Einsatz von Rettungskräften durch sperrige Gegenstände erschwert wird.

Mit diesem umfassenden Thema haben sich in der Zeit viele Gerichtsverfahren beschäftigt. Im Folgenden werden daraus die verschiedensten Fälle behandelt. Quelle: www.anwalt.de - Rumpelkammer Treppenhaus.

Blumentöpfe, sonstige Pflanzen

Eine Verbotsklausel für Blumentöpfe im Treppenhaus ist allein aus Sicherheitsgründen zulässig. Dies gilt nicht für große Blumenkübel, sondern auch für mehrere kleinere Pflanzentöpfe (Urteil AG Münster, 31.07.2008, AZ 38 C 1858/08).

 

Fahrrad und Fahrradanhänger

Das Abstellen von Fahrrädern darf verboten werden, und zwar insbesondere dann, wenn es zum Beispiel im Haus einen speziellen Fahrradkeller gibt. Enthält die Hausordnung oder der Mietvertrag eine entsprechende Klausel, muss der Mieter eventuell es auch unterlassen, das Fahrrad mit in die Wohnung mitzunehmen (Urteil LG Hannover, 17.10.2005, AZ 20 S 39/05). Handelt es sich um ein besonders wertvolles Fahrrad, ist der Mieter zum Schutz vor Diebstahl berechtigt, es ausnahmsweise in seine Wohnung mitzunehmen (Urteil AG Münster, 2.06.1993, AZ 7 C 127/93. Fahrradanhänger dürfen im Hof oder Außenbereich abgestellt werden, wenn es keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit gibt (Urteil AG Berlin-Schöneberg, 12.12.2005, AZ 6 C 430/05) -

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Kinderwagen,  Rollator und Rollstuhl

Wenn im Haus kein Aufzug vorhanden ist oder der Kinderwagen nicht in den Aufzug passt, darf er vorübergehend im Flur abgestellt werden, vorausgesetzt jedoch, er blockiert keine Fluchtwege. Vorübergehend bedeutet, dass der Kinderwagen an Tagen und Tageszeiten (also abends und nachts), an denen er nicht gebraucht wird, in die Wohnung oder einem geeigneten Abstellraum zu verbringen ist (Urteil OLG Hamm, 03.07.2001, AZ 15 W 444/00). Auf keinen Fall darf der Kinderwagen am Treppengeländer angekettet werden. Er muss zusammengeklappt oder weggeschoben werden können, wenn zum Beispiel sperrige Güter durch das Treppenhaus transportier werden müssen (Urteil LG Berlin, 15.09.2009, AZ 63 S 487/08).
Für Rollatoren und Rollstühle gelten die gleichen Richtlinien wie bei einem Kinderwagen

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Müllbeutel, Müllsäcke

Der Hausflur und das Treppenhaus sind Gemeinschaftsflächen, die von den Hausbewohnern nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Daher müssen Mülltüten in der Wohnung aufbewahrt oder direkt zum Müllplatz gebracht werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Hier lag der Fall noch einschneidender, weil der beklagte Mieter im Erdgeschoss wohnte und alle Mieter sowie Besucher an dem nicht zu übersehenden Müll vorbeigehen mussten. (
Oberlandesgericht Düsseldorf, - Beschluss vom 22.05.1996 - AZ 3 Wx 88/96)

Muellsack

Papier, Kartons

Jeder erlebt es meist am Wochenende, dass Unmenge an Werbezeitschriften nicht in den Briefkästen verteilt , sondern einfach im Hauseingang abgelegt werden. Der BGH hat entschieden, dass die kurzfristige Ablage im Hauseingang von Päckchen oder Kataloge, die nicht in den Briefkasten passen, noch einem üblichen Gebrauch entsprechen (Urteil B GH, 10.11.2006, AZ V ZR 46/06).
Die abgelegten Papiere sind aber zügig zu entfernen und fallweise gleich zu recyceln. Keinesfalls dürfen Kartons oder Papierstapel über längere Zeit im Treppenhaus gelagert werden. Sie bestehen aus brennbarem Material und können eventuell den Durchgang versperren.

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Rauchen im Treppenhaus und andere Gerüche

Wer in seiner Wohnung nicht rauchen darf oder will, sollte sich auf den Balkon begeben. Dort ist dort darf auch zum Leidwesen des nichtrauchenden Nachbarn uneingeschränkt geraucht werden. Für das Treppenhaus kann vom Vermieter eindeutig ein absolutes Rauchverbot aussprechen (Urteil AG Hannover, 31.01.2000, AZ 70 II 414/99).
Kochgerüche wie auch sonstige unangenehme Gerüche - von ganz extremen gesundheitsgefährdenden - müssen in einem Treppenhaus akzeptiert werden und berechtigen zu keiner Mietminderung (Urteil LG Essen, 23.09.1999 AZ 10 S 491/98).

Raucher

Schuhe, Schuhschränke oder Schirmständer

Schuhe haben an diesem Ort nichts zu suchen, abgesehen davon, dass sie bei schlechtem Wetter vorübergehend vor der Wohnungstür auf der Fußmatte abgestellt werden (Urteil OLG Hamm, 04.12.2008, AZ 15 Wx 168/88). Da auch das Schuhwerk zum Teil einer höheren Preisklasse angehören, haben auch Diebe an diesen Objekten inzwischen Gefallen gefunden.
Schuhschränke und ähnliche Möbelstücke gehören eindeutig nicht in das Treppenhaus. Hier handelt es sich eindeutig um eine Brandquelle (Urteil OLG München, 15.03.2006, AZ 34 Wx 160/05).
Der Schirmständer gehört in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich in die eigene Wohnung. In einem Gerichtsverfahren wurde eindeutig definiert, warum dieser vielleicht harmlos angesehener Gegenstand dort nicht hingehört. Um eine Gefahr darzustellen, muss der Schirmständer nicht brennbar sein. Ist zum Beispiel der Hausflur voller Rauch, kann er Mieter auf der Flucht nach draußen zu Fall bringen, wenn sie sich an der Hauswand orientierend entlangtasten müssen (Urteil OVG Münster, 15.04.2009, AZ 10 B 304/09).

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