Der STADT UND LAND-Reparaturservice ist im Schadensfall unter folgender Rufnummer zu erreichen:
Der seit Jahrzehnten in der John-Locke-Siedlung bestehende Handwerker-Vorortservice beendete leider seinen Dienst am 31.7.2014. STADT UND LAND übertrug diesen Service an das externe Unternehmen GIG Facility Management. Dieses Unternehmen steht seit dem 1.8.2014 für alle Reparaturmeldungen ausschließlich unter der oben genannten Rufnummer zur Verfügung.
Neben dieser Servicenummer gibt es keine zusätzliche Faxnummer oder Email-Adresse geben. Auch das bisherige Formular “Mängelanzeige” bzw. “Reparaturmeldung” ist ersatzlos entfallen.Mängelmeldungen, die per Post im Tempelhofer Servicebüro eingehen, werden an den zuständigen Reparaturservice weitergeleitet.
Im Schadensfall, die obige Rufnummer wählen, das Problem schil-dern und einen Termin vereinbaren, daraufhin wird die notwendige Reparatur schnell und unbürokratisch erledigt (Aussage STuL*). Die telefonische Aufnahme des Schadens wird von den Service-mitarbeitern sofort aufgenommen und detailliert besprochen, sofern es möglich ist, erhält man sofort, spätestens am nächsten Tag, einen Terminvorschlag.
Der externe Reparaturservice wickelt Reparaturen bis zu einer Wertgrenze von € 1.000,-- brutto ohne vorherige Klärung mit STADT UND LAND ab. Darunter fallen Mängelmeldungen wie
Schäden an der Sanitärinstallation
Störungen der Heizungsanlage
Störungen der Elektroversorgung
Störungen der Lufttechnischen Anlagen, z.B. Badbelüftung
Nachbezug von Schlüsseln für Wohnung, Müllplatz, Garage
Schäden an Fenster und Türen
Störungen an Antennen- oder Breitbandkabelanlage innerhalb der Wohnung
Schäden am Dach und dortigen Einrichtungen
Schäden an Wand- oder Bodenfliesen sowie Bodenbelägen allgemein
Schäden an der Fassade
Keine Zuständigkeit des externen Reparaturservice bei:
Störungen an der Antennen- oder Breitbandkabelnetze (Fernsehen, Internet, Telefon) außerhalb der Wohnung sind wie bisher mit den Anbietern wie Kabel Deutschland, Telekom, TeleColumbus usw. zu klären.
Störungen an mietereignen Einrichtungen wie z.B. Waschautomaten, Küchengroßgeräte usw. müssen mit den entsprechenden Herstellern geregelt werden.
Probleme mit dem Aufzug - hier gilt weiterhin die in der Aufzugskabine ausgewiesene Rufnummer.
Probleme mit der Hausreinigung, in den Außenanlagen, beim Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung) müssen weiter über das Mieterbüro der STuL* abgeklärt werden
GIG Facility Management (hier kurz: GFM) ist ein Unternehmen der GIG Group, die Dienstleistungen unterschiedlicher Formen für Deutschland und Europa anbietet. Nähere Einzelheiten über die Leistungsskala im Wohnimmobilien-Bereich sind hier zu finden.