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Wiedergabe der offiziellen Hausordnung der STADT UND LAND Wohnbauten GmbH - Stand 1. Januae 2022 - vom Autor der Webseite mit Bildelementen versehen -
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Unsere Mieter sind unsere Vertragspartner. Wir wollen, dass Sie sich in Ihren Wohnungen wohl fühlen; das hängt auch von den Nachbarn ab. Wenn jeder Haus- und Gartenanlagen pfleglich nutzt und sich so rücksichtsvoll verhält, wie er es von den anderen Hausbewohnern erwartet, lassen sich Ärger und Streit vermeiden. Dem reibungslosen Zusammenleben dient auch diese Hausordnung. Wir bitten, sie zu beachten.
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1. Schutz vor Lärm Vermeiden Sie ruhestörende Geräusche, besonders an Sonn- und Feiertagen sowie in der Zeit von13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr. „Die Verordnung zur Bekämpfung des Lärms“ in ihrer jeweils geltenden Fassung ist zu beachten Bitte halten Sie bei Handwerksarbeiten die vereinbarten Ruhezeiten ein. Zur Einschränkung der Lärmbelästigung empfiehlt die Vermieterin, diese Arbeiten in der Zeit von montags bis samstags jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr zu verrichten. Sollen Gegenstände in einen Müllschacht geworfen werden, die Lärm verursachen können, wickeln Sie diese vorher in Papier ein
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2. Nachbarschaftliches Zusammenleben Die Mieter verpflichten sich zum gutnachbarschaftlichen Zusammenleben mit allen Bewohnern und ihren Gästen Jegliche Diskriminierung, z.B. aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Name, Religion, Sprache, Geschlecht, Lebensweise sowie Mobbing, Bedrohung oder Belästigungen werden von STADT UND LAND nicht geduldet. .
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3. Grünanlagen und Spielplätze Fußballspielen, Radfahren und der Auslauf von Hunden kann auf Rasenflächen und auf Fußwegen nicht zugelassen werden.
Hunde müssen auf den Fußwegen an der Leine geführt werden. Für die Kinder sind Spielplätze vorhanden. Die Vermieterin haftet jedoch nicht, wenn sich jemand bei der Benutzung der Spielplätze oder Geräte verletzt. Die Ruhezeiten (s. Ziff. 1) sind einzuhalten. De Spielplätze sind nach dem Besuch ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen. Es ist nicht gestattet, mietereigene Spiel- und Schaukelgeräte auf den Spielplätzen zu installieren.
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4. Tierfütterung Bitte füttern Sie weder Tauben, Katzen noch andere freilebende Tiere. Der damit verbundene Schmutz ist äußerst störend und überdies kann dadurch Ungeziefer auftreten. Nicht selten werden durch Futterreste Ratten etc. angelock t.
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5. Abfälle, Müllplätze Abfälle sollen nur in Müllgefäße, Müllunterfluranlagen oder Müllabwurfanlagen geschüttet werden, die nach Gebrauch wieder zu schließen sind. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung ist hierbei zu beachten. Sperrige Gegenstände - wie zusammengepresstes Verpackungsmaterial usw. - dürfen nicht in die Müllschluckanlage, Müllunterfluranlage oder Müllabwurfanlage gegeben werden Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Mülll neben den Müllgefäßen und außerhalb der Müllstandsflächen abzustellen. Die Entsorgung von Sperrmüll und Elektrogeräten obliegt dem Mieter, diese darf nicht über den Hausmüll erfolgen. Dafür sind z.B. die Annahmemöglichkeiten auf Recyclinghöfen zu nutzen.
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6. Teppiche und Fußmatten .Fußmatten vor den Wohnungstären werden nicht gestattet. Wird ein Unfall durch eine Fußmatte verursacht, haftet die Vermieterin nicht
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7. Abstellen von Gegenständen Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten. Daher ist das Abstellen von Kinderwagen, Rollern, Fahrrädern, Schuhschränken, Blumenbänken, Schuhen, Spielsachen und sonstigen Gegenständen in Hausflur und Treppenhaus untersagt. Für das Abstellen und Lagern von Gegenständen auf sonstigen allgemein zugänglichen Flächen ist die vorherige Zustimmung der Vermieterin einzuholen.
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8. Balkone und Loggien Balkone und Loggien beeinflussen das architektonische Bild des Hauses . Bitte, haben Sie Verständnis , dass es den Mietern nicht selbst überlassen ist, eigenständig dieses Bild durch Markisen, Verkleidungen und ähnliches zu verändern. Auch der Anstrich von Loggien im selbst gewählten Farbton ist nicht zugelassen. Wenn Sie eine Markise oder ähnliches an Ihren Balkon anbringen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei Ihrer Vermieterin einholen. Auf den Balkonen und Loggien aufgehängte Wäsche darf von außen nicht sichtbar sein. Das Grillen mit Holzkohle und Gas auf Balkonen, Loggien, Terrassen, Mietergrärten, Innenhöfen sowie in den Hauseingangs-bereichen ist untersagt. Gleichermaßen ist die Lagerung von Gasflaschen auf Balkonen und Terrassen aus Gründen des Brandschutzes nicht gestattet. Beim Grillen ist stets darauf zu achten, dass keine Rauch- und Geruchsbelästigung für andere Mieter entsteht. Blumenkästen sind mit den baulich vorhandenen oder handelsüblichen Befestigungen so anzubringen, dass dadurch niemand gefährdet wird. Beim Gießen von Pflanzen ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an der Hauswand entstehen und das Gießwasser nicht auf Fenster, Loggien, Balkone und Terrassen von anderen Mietern oder auf Passanten tropft. Blumenkästen ohne Absturzsicherung sind nicht zulässig.
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9. Unentgeltliche Parkplätze Auf den Parkplätzen dürfen nur zugelassene,, fahrbereite Kraftfahrzeuge unserer Mieter und deren Besucher abgestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf einem bestimmten Parkplatz. Eine Haftung für Schäden an Personen und Sachen ist ausgeschlossen. Die Parkplätze sind nicht als Flächen für Bastel- oder Reparaturarbeiten an den Kraftfahrzeugen gedacht. Das Waschen der Kraftfahrzeuge auf den Parkplätzen oder Grundstücken ist unzulässig. Fahrzeuge, die polizeilich nicht zugelassen sind, kann die Vermieterin auf Kosten des Eigentümers entfernen lassen. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, die Parkplätze und die Zufahrten von Eis und Schnee freizuhalten oder bei Glatteis zu streuen. Das Befahren und Betreten dieser Grundstücksteile geschieht unter Haftungsausschluss der Vermieterin. Im Übrigen gilt die auf den Parkplätzen befindliche Benutzungsordnung.
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10. Gemeinschaftsräume Wir bitten Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit, die Haustüren, sofern eine automatishe Türschließeinrichtung nicht vorhanden ist, stets ab 20:00 Uhr geschlossen zu halten. Das gilt auch für Türen an Nottreppen in Hochhäusern und für Türen, die direkt in Keller- und Abstellräume führen. In den Kellern wie auf Böden darf kein leicht brennbares Material gelagert werden. Die dem Mieter zur Verfügung gestellten Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren .
Es ist nicht gestattet, auf Gemeinschaftsflächen im Haus - insbesondere im Treppenhaus, Hausflur, Aufzug, Keller und auf dem Dachboden - zu rauchen.
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11. Meldepflicht Wir bitten unsere Mieter, die gesetzliche Meldepflicht zu beachten.
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In diesem Zusammenhang wird auch auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen un und die Besonderen Vertragsbedingungen hingewiesen
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Die im Text verwendeten Icons haben die Quelle www.flaticon.com
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