Als Modernisierung gelten nur Baumaßnahmen, die den
Wohnwert auf Dauer erhöhen, das Wohnumfeld verbessern, Energie oder Wasser
sparen.
Beispiele
· Schallschutz
erhöhen
· Wärmedämmung
von Dach, Fenster, Außentüren oder –wänden verbessern
· Wasserzähler, kleinere
Toilettenspülkästen oder Spartasten an den Toiletten einbauen
· neue
Elektroleitungen legen, um zusätzliche Haushaltsgeräte zu ermöglichen
· noch
funktionierende Kohleöfen durch eine Zentralheizung ersetzen
· Maßnahmen, um
die Wohnung behindertengerecht zu machen
· einen
Kinderspielplatz anlegen
Der Eigentümer
darf nur die Kosten für solche „echten“ Modernisierungen auf die Miete umlegen.
Ausnahme: ein Gesetz, eine Verordnung oder Satzung den Umbau schreiben die Maßnahmen vor.
Grundregeln
·
Nur wer den Wohnwert erhöht oder Energie einspart, darf die
Miete erhöhen.
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Reparaturen und Instandhaltungen zahlt allein der Hausherr.
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Der Eigentümer muss die Arbeiten rechtzeitig ankündigen und
die Bewohner umfassend informieren.
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Die Jahresmiete darf höchstens um elf Prozent der reinen
Modernisierungskosten steigen.