Stromanschluss1
Button Zentraler Zählerstandort

Die Modernisierungsmaßnahmen sehen vor, dass die vorhandene Elektroinstallation in der Wohnung gemäß geltender DIN-Vorschriften erneuert wird.

Muster Sicherungskasten

Ein entscheidender Schritt bei der Neugestaltung ist die Verlegung des Stromzählers aus der Wohnung in den Keller. In der Wohnung verbleibt dann der Sicherungskasten. Bisher lag der Sicherungsblock im Flur frei am Stromzähler und wurde meist von den Mietern beispielsweise durch einen Holzschrank oder durch einen Vorhang verdeckt. Diese Verkleidung des Sicherungsblocks ist nicht ungefährlich, da immer mal ein Bauteil ausfallen und brennen kann. Somit kann die Verkleidung schnell zu einer weiterführenden Brandquelle werden.
Die Elektrosteigeleitungen werden von jetzt 35 Ampere (A) auf 63 Ampere verstärkt. Damit wird es möglich, mehrere große Elektrogeräte gleichzeitig in Betrieb nehmen zu können. Ferner erhalten die Steckdosenstromkreise eine Fehlerstromabsicherung über FI-Schutzschalter.

Von jeder Wohnung führt ein entsprechend dickes Kabel in die Kellerräume. Während der Bauphase konnte man unter der Decke des Eingangsbereichs des Hauses John-Locke-Str. 21 gut die beeindruckenden Kabelbündel für die insgesamt 102 Wohnungen betrachten.

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Es gibt bisher keine gesetzliche Vorschrift, den Zählerkasten im Keller zu installieren, doch bestehen die Stromversorger darauf, weil sie den Spannungsverlust zwischen Hauptanschluss und Wohnung nicht abrechnen können. Da der angelieferte Strom an dem im Keller platzierten Hauptanschluss ankommt, ist es naheliegend, den Zähler an dieser Stelle zu installieren. Der Spannungsabfall vom Hauptanschluss bis hin zum Zähler darf nur 0,7 % betragen. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Spannung auf 230 V bzw. 400 V zu gewährleisten. Davon dürfen maximal 3 % abgewichen werden.  Aufgrund des mit dem pro Etage steigenden Leitungswiderstandes ergibt sich nicht nur ein Spannungsabfall, sondern auch ein Stromverlust.

Es gibt auch praktische Gründe, nämlich eine zentrale Ablesung, die jederzeit online von dem Stromversorger erfolgen kann, und die keine Einzeltermine mit den Mietern erforder-lich machen. Ein weiterer wesentlicher Grund besteht in einer erhöhten Sicherheit vor Manipulation.

Gemäß einem Urteil des Amtsgericht Charlottenburg vom 18.1.2007 - 218 C 441/06 - hätte die Verlegung eines Zählers von der Wohnung in den Keller der Zustimmung des Mieters bedurft, denn letzten Endes hat der Mieter die Oberhoheit über den Zähler seiner Wohnung.

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In einem Haus mit 102 Wohnungen wird für die entsprechende Anzahl Zählerschränke ein erheblicher Platzbedarf erforderlich. Neben dem bestehenden Raum für die Hauptan-schlüsse musste ein Teil des Kellerbereichs auch für die Zählerschränke geopfert werden. Für die Mieter bedeutet diese neue Ordnung, dass er zum zwischenzeitlichen Ablesen seines Stromverbrauchs keine Möglichkeit hat. Zählerkästen sind verschlossen und der diesbezügliche Kellerbereich für die Allgemeinheit nicht zugänglich.
Der Autor dieser Webseite hat Anfragen an STADT UND LAND sowie den Stromversorger gerichtet mit der Frage, wie Mieter künftig ihren Stromverbrauch kontrollieren können. Eine Antwort blieb zunächst aus. Aufgrund von Nachhaken über Berliner Mieterverein wurde darauf verwiesen, dass jederzeit die Hauswarte auf Anforderung hin  den Stromverbrauch ablesen und mitteilen könnten.

Zählerkasten Keller geschlossen

Während in den vorherig sanierten Wohneinheiten der Zugang zu den Zählern im Keller noch halbwegs möglich ist, wurden in dem Wohnblock Steinstr.78 bis 86 der Zugang komplett gesperrt. Zunächst ist bereits die Tür zu dem Kellerraum verschlossen und darüberhinaus wurden die Zähler in einem geschlossen Zählerschrank ohne Sichtfenster verlegtangry.

 

 

Zählerkasten offen1

Stellungnahme der STADT UND LAND auf einen Widerspruch durch den Autor:

Die Zählerzentralisierung der Stromzähler ist eine Forderung, die in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Verteilernetzbetreibers (VNB) “Stromnetze Berlin” bei einer Erneuerung der Hauptstromanlagen steht.
Um den datenschutztechnischen Missbrauch zu vermeiden, sind die zentralisierten Zählerschränke im Kellergeschoß mit einem Sicherheitsschloss abgeschlossen. Der Zugang ist ausschließlich über eine autorisierte Person, in diesem Fall dem Hauswart, möglich.
Die Stromzähler sind nummeriert. Die Aufkleber mit der aufgedruckten Nummer, die über den Stromzählern angebracht sind, sind derzeit noch entsprechend der jeweiligen Wohnungsnummer. Nach Prüfung des Sachverhaltses werden die Nummern an den Stromzählern nun entsprechend geändert, so dass diese nicht mehr identisch mit Wohnungsnummer sein wird.
(Anm. Autor: seit Datum des Schreibens 8.11.2018 nicht erfolgt)
Bedenken zum datenschutzrechtlichen Missbrauch bestehen daher nicht.

 

 

 

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