Justizwaage
Mieturteile

Nachfolgend sind Mieturteile zu finden, die einerseits sehr bedeutend sind, andererseits aber auch äußerst skurril und wider der menschlichen Logik sein können. Bezeichnend sind auch die unterschiedlichen Urteile verschiedener Gerichte zu einem gleichen Vorfall. Ganz häufig ist dies in Berlin der Fall, wo es sehr wichtig ist, welches der hiesigen Amtsgerichte angerufen wurde. Die Liste wird laufend ergänzt und aktualisiert.

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Abflussrohr Balkon: Für die Säuberung des Balkonabflusses ist gemäß mehrerer Gerichtsurteile der Mieter auf-grund seiner Obhutspflicht der Wohnung zuständig. Die Pflicht besteht auch, wenn der Mieter längere Zeit abwesend ist, z.B. Urlaub. Er muss auch dann gewährleisten, dass der Abfluss regelmäßig durch Beauftragung eines Dritten kontrolliert wird.(Landgericht Berlin,  Az. 61 S 379/85 -  Az. 61 S 344/80) Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

Abwesenheit: Vor einem längeren Urlaub muss der Mieter den Vermieter über seine Abwesenheit informieren. Ande-renfalls drohen ihm im Ernstfall Schadenersatzforderungen (BGH AZ: VIII ZR 164/70). Ein Mieter hat sicherzustel-len, dass Schäden an und in der Wohnung vermieden werden. Dazu gehört, dass der Vermieter in Notfällen wie z.B. Rohrbruch oder Feuer schnell Zutritt zur Wohnung hat. Ganz wichtig ist dem Vermieter mitzuteilen, wer einen Schlüssel zur Wohnung hat. Einen Zweitschlüssel kann aber der Vermieter nicht verlangen(AG Köln, AZ: 217 C 483/93).

Anbohren von Kunststofffenstern: Bohrt ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters Kunststofffenster an, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar und begründet eine Schadensersatzhaftung nach § 280 Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

Aufzugskosten: Die Kosten für den Aufzug innerhalb eines Hauses dürfen nur auf die Mieter umgelegt werden, die mit dem Aufzug auch ihre Wohnung erreichen. (BGH - Az: VIII ZR 128/08)

Ausdünstungen: Starke Ausdünstungen aus einer Mietwohnung können Kündigung rechtfertigen. Die Mieter einer Wohnung scherten sich nicht darum, dass sich aus ihrer Wohnung über das Treppenhaus erhebliche Ausdünstungen verbreiteten. Es handelte sich um eine Mischung aus Schweiß und kaltem Tabakrauch. Die Nachbarn beschwerten sich und die Betroffenen wurden abgemahnt, doch nichts wurde besser. Daraufhin wurde den Verursachern der Geruchsstörungen die fristlose Kündigung ausgesprochen, die auch nach einer Klage vom Amtsgericht Wetzlar als begründet bestätigt wurde. (Az: 38 C 1389/12)

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Balkonbewuchs: Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Mieter nach dulden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Balkonbewuchs so umfangreich ist, dass er zu einer erheblichen Belästigung führt. Knöterich zum Beispiel muss zurückgeschnitten werden, wenn er über die Balkonbrüstung wuchert, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 27/02).

Bedrohung des Hausmeisters: Bedroht ein Mieter den Hausmeister des Vermieters, so ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt, weil die Fortsetzung des Mietverhältnisses in diesem Fall unzumutbar ist. Urteil Amtsgericht Köln (Az_208 C 151/14 vom 21.11.2014) Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

Blumenkästen: Das Landgericht Berlin verurteilte einen Mieter dazu, seine Blumenkästen nicht mehr an der Außenseite, sondern an der Balkoninnenseite anzubringen. Anderenfalls sei ein Abstürzen der Blumenkästen durch Gegenstoßen, Übergewicht der Pflanzen, starken Wind oder Materialermüdung nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen (Az.: 67 S 370/09).

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Duschen oder Baden: Duschen und Baden ist nachts zwar erlaubt, aber bitte nicht zu lange. Laut Oberlandes-gericht Düsseldorf reichen 30 Minuten. Diese „genügen für vorbereitende und abschließende Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers“ (Az: 5 Ss (Owi) 411/90-(Owi)181/90).B

Dusche für Dicke: Wer zu dick ist für die Badewanne, darf auch gegen den Willen des Vermieters auf eigene Kosten eine Dusche einbauen, entschied das Hamburger Amtsgericht (Az: 40a C 1309/94).

Das kleine Geschäft im Stehen oder im Sitzen: Weil sein Nachbar im Stehen pinkelte, fühlte sich ein Mieter belästigt und klagte. Dem Amtgericht Wuppertal ging das aber zu weit und riet dem Kläger zu mehr Gelassenheit (Az: 34 C 262/96). Das Berliner Landesgericht entschied dagegen anders: Wenn „Uringeräusche“ des Nachbarn im eigenen Wohnzimmer zu hören sind, ist eine Mietminderung von zehn Prozent gerechtfertigt. (Az: 67 S 335/08)

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Falschparker: Ein privater Grundstücksbesitzer ist in der Regel berechtigt, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, ohne die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachten zu müssen, solange die Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 02.05.2016 
-Az 122 C 31597/15
 -hervor. Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

Farbanstrich: Fenster und Wohnungstüren müssen von Mietern nur von innen, nicht auch von außen gestrichen werden. (BGH, Az. VIII ZR 210/08). Die Farbe von Fenstern und Türen in der Wohnung frei wählen. Anderslautende Klauseln in Mietverträgen sind ungül-tig. (BGH Az VIII ZR 50/09)

Frettchen: Aus Sicht einiger Gerichte gelten Frettchen nicht als Kleintiere, denn sie würden in geschlossenen Behältnissen gehalten. So befand das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Aktenzeichen: 2 C 340/11). Laufen Frettchen aber frei in der Wohnung herum, gilt diese Definition nicht mehr. Daher sei für die Haltung die Zustimmung des Ver-mieters erforderlich. In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter drei Frettchen in der Wohnung gehalten. Der Vermieter störte sich daran. Da die Tiere frei herumlaufen, würden sie die Wohnung seiner Ansicht nach verschmut-zen und die Holzdielen anfressen.Die Richter gaben in diesem Fall dem Vermieter Recht.
 (Quelle: Zeitung “Volksstimme” Magdeburg)

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Gasversorgung - Ausfall: Bei einem Ausfall der Gasversorgung und der Unmöglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %.  Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

Gegensprechanlage: Ist die Gegensprechanlage nicht funktionstüchtig, kann dies eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen. Denn eine solche Anlage ist wesentliches Element zur Gewährleistung der Sicherheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Geräusche von Waschmaschine: Geräusche von Haushaltsmaschinen wie Waschmaschine oder -trockner sind von dem Nachbarn als sozial adäquate Lärmbeeinträchtigung hinzunehmen. Bei der Benutzung der Waschmaschine und des Trockners in der Wohnung hat man eine ständige optische bzw. akustische Überwachung sicherzustellen, um der Gefahr von Schäden unabhän-gig vom Alter der Maschinen begegnen zu können.(Landgericht Freiburg 10.12.2013 - 9 S 60/13 - Quelle: Anwaltskanzlei Ferner in Aachen)

Glascontainer: Anwohner müssen den Lärm von Altglas-Sammelcontainern grundsätzlich als “sozialadäquat” hin-nehmen. Ein Glascontainer darf deshalb auch in einem Wohngebiet plaziert werden. Das Gericht ist der Meinung, dass von diesen Containern keine unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Belastungen ausgehen. Daran ändert auch der Umstand nichts, wenn die vorgeschriebenen Benutzungszeiten nicht immer eingehalten werden (OVG Rheinland-Pfalz 23.6.2010 - 8 A 10357/10)

Graffiti im Treppenhaus: Ein Graffiti im Treppenhaus stellt grundsätzlich keinen Mietmangel dar, der eine Minderung der Miete rechtfertigt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dieses regelmäßig zu beseitigen. (Quelle: Landgericht Berlin Az zt/GE 2010, 1541/rb) - siehe auch 8Mietminderung

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Heizkosten: Mieter haben einen Anspruch, von ihrem Vermieter zu erfahren, wie viel Heizenergie ihre Nachbarn verbraucht haben. Denn nur so wären sie in der Lage, Angaben zum Gesamtverbrauch in der Betriebskostenabrech-nung zu überprüfen, urteilte das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 141/12)

High Heels: (lt. Duden:Stöckelschuh) - Verfügt die Wohnung nicht über eine ausreichende Trittschalldämmung, z.B. bei Einbau von Parkett oder Laminat, müssen die High Heels an der Tür ausgezogen werden, wenn sich die Nach-barn beschweren (LG Hamburg AZ: 316 S 14/09) (Quelle: Zeitung “BZ” Berlin)

Hundehaltung: Macht der Hund eines Mieters sein Geschäft ständig im gemeinsamen Vorgarten des Mietshauses, in dem auch Kinder spielen, muss er mit der fristlosen Kündigung der Wohnung rechnen. Im verhandelten Fall war der Hundehalter bereits erfolglos abgemahnt worden. (AG Steinfurt Az 4 C 171/08)

Hundehaltung: Dem Mieter und Halter zweier Hunde ist es zuzumuten, die Pfoten seiner Tiere zu säubern, bevor er sie in das Haus einlässt. Dies entschied das Amtsgericht Bonn. Der Grund lag darin, dass die zwei Hunde des Mieters zuviel Dreck in ein Miethaus trugen. (Amtsgericht Bonn  25.08.1987 Az 6 C172/87)

Hundehaltung: Bei der Hundehaltung gibt es für Mieter kein Recht auf Gleichbehandlung: Ein Vermieter darf es einem Mieter verbieten, ein Tier anzuschaffen, selbst wenn er anderen Bewohnern seiner Immobilie die Hundehal-tung gestattet hat. Der Vermieter sei in seiner Entscheidung völlig frei. Gerade wenn schon einige Tiere gehalten würden, könne es durch ein weiteres Tier zu Problemen unter den Mietern kommen. (LG Köln AZ 6 S 269/09)

Hundehaltung: Ein Vermieter kann die Genehmigung für die Haltung zweier Schäferhunde in einer Einzimmer-Wohnung verweigern. Eine Wohnung dieser Größenordnung wird grundsätzlich als ungeeignet zum Halten von zwei ausgewachsenen Schäferhunden angesehen und der Vermieter müsse  erhebliche Schäden an der Wohnung befürchten. Hinzu kommt seitens des Gerichts die Tatsache, dass weitere Mieter des Hauses Angst vor Hunden dieser Größe haben könnten. (Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2000, 569/rb)

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Internet ist Lebensgrundlage: Das Internet gehört mittlerweile zum Alltag der Bundesbürger. Fällt der Zugang aus und der Netzanbieter ist daran schuld, hat der Kunde ein Recht auf Schadenersatz. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof unter Aktenzeichen III ZR 98/12 (Quelle: Computerbild 05/2013)

Katzennetz: Die Anbringung eines Katzennetzes am Balkon ist eine bauliche Veränderung, die auf das äußere Erscheinungsbildes des Wohnhauses einwirkt. Aus diesem Grunde muss zuvor der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, der seine Zustimmung verweigern kann - Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln.

Kinderlärm: Selbstverständlich können und müssen Kinder laut sein, aber nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ist das für die betroffenen Nachbarn kein  Grund, die Miete  zu mindern. Dass Kleinkinder  stampfen, poltern, rennen oder brüllen, entspricht ihrer  Entwicklung. Nach Ansicht des Gerichts müssen Mitbewohner mit diesen Geräuschen leben, und besonders auch dann, wenn sie in einem öffentlich geförderten  Wohnhaus  mit familientauglichen  Wohnungen leben .(Urteil LG Berlin, Az: 67 S 41/16 - Quelle: www.facebook.com/Mietminderungstabelle 23.11.2016)

Fristlose Kündigung wegen ständigen Kinderlärms - Kommt es in den nächtlichen Ruhezeiten wiederholt zu Kinderlärm,  so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrag . Es kam durch die Kinder der Mieter zu lauten Streitereien, Geschrei, Gebrüll und Türenknallen in den nächtlichen Ruhezeiten ab 22 Uhr. Das Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm gilt nicht grenzenlos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Die beklagten Mieter haben ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Mieter erheblich verletzt. Zwar könne Kinderlärm selbst in Ruhezeiten nicht ganz ausgeschlossen werden. Mitmieter müssen aber nicht permanente Lärmbelästigungen bzw. sich ständig wiederholenden Kinderlärm zu Ruhezeiten hinnehmen..
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2021, 1198/rb

Kochgerüche: Gerüche aus der Nachbarwohnung muss jeder Mieter akzeptieren. Die mit dem Kochen verbundene Entstehung von Gerüchen ist Teil des Kochvorgangs und unvermeidbar. Etwas anderes wäre es, wenn eine Intensität und Regelmäßigkeit wie beispielsweise bei einem angeschlossenen Restaurant vorläge. Ein Gericht war auch der Meinung, dass der Vorwurf, die Gerüche aus der Nachbarwohnung seien penetrant, stark und unerträglich, nur sensibilisiert und damit unakzeptabel vorgetragen werden kann. In Deutschland hat sich die Kochkultur so verfeinert, dass auch die Verwendung von Knoblauch zum Standard des Kochens gehört.
(LG Essen ZMR 2000, 302 - AG Hamburg-Harburg WuM 1993, 38 - LG Essen  23.09.1999, Az. 10 S 491/98)

Klopfgeräusche in Heizung: Führen Klopfgeräusche in der Heizung zur Störung der Nachtruhe, so ist eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt. (Quelle: Amtsgericht Würzburg, ra-online Az zt/WuM 1988, 156/rb)

Kritik im Internet: Im Internet darf ein Mieter seine Wohnungsgesellschaft kritisieren und dabei auch mal die Grenzen der Begriffswahl überschreiten. Das Landgericht Lübeck konnte Begriffe wie Sauverein oder Heuschrecke nicht unbedingt als unzulässig befinden. Das Gericht beurteilte, das es sich um eine legitime Ausübung der Meinungsfreiheit handelt, wenn sich Mieter größerer Wohnungsgesellschaften in speziellen Internetforen über ihre Erfahrungen austauschen. (Az.: 6 O 13/11)

Laminat: Laminat ist nicht als hochwertiger Bodenbelag einzustufen. Bei der Ermittlung der Vergleichsmiete für eine Mieterhöhung ist Laminat daher nicht vergleichbar mit Parket. Ein Bodenbelag, der das Kriterium der Hochwertigkeit erfüllen soll, muss  bei der Berechnung der Mieterhöhung daher als Parkett oder Naturstein gleichwertig sein. Diese Anforderungen erfüllt Laminat nicht, weil es sich dabei um einen Boden aus Kunststoff handelt. Laminat weist weder die besondere Solitität von Parket oder Naturstein auf, noch wird es bei dem Nutzer auch den entsprechenden Eindruck hinterlassen. So urteilte das Amtsgericht Köpenick AZ 2.5.13.17 C 3/13, Abruf-Nr. 133200.(Quelle IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft Ausgabe 11 - 2013   - Seite 182 - ID 42356619)
 

Leitungsverlegung: Mieter müssen es dulden, wenn in ihrer Wohnung Leitungen gezogen werden, auch wenn sie nicht dem eigenen sondern dem Nutzen eines Nachbarn dienen. In dem behandelten Fall sollte eine Wohnung an die Zentralheizung angeschlossen werden. Der Mieter einer Etage tiefer hatte jedoch dagegen geklagt, weil deswegen bei ihm Rohre gelegt wurden (LG Berlin AZ 63 S 86/11)

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Mängelanzeige: Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Andernfalls darf der Vermieter wegen der auflaufenden Mietrückstände so-gar kündigen. Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts dürfe man eigene Leistungen zurückhalten, wenn die Gegenseite ihren Teil des Vertrags nicht erfüllt. Wie nun der BGH entschied, kann diese Klausel die Rechte der Mieter aber nicht erweitern. Denn auch sie solle die Gegenseite zur Vertragstreue bewegen. Im Mietverhältnis setze dies ebenfalls eine Mängelanzeige voraus, weil der Vermieter gar nicht wisse, dass er seinen Teil des Mietvertrags nicht erfüllt. (BGH - Az: VIII ZR 330/09).

Mieterhöhung - Widerruf: Mieter können ihre einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangtewappen-bundesadler-urteile-des-bghn Mieterhöhung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen. Schriftlich begründete Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete seien vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst, begründete der für Wohnraummietverhältnisse zuständige Zivilsenat in Karlsruhe seine Entscheidung. (Quelle: Freie Presse)

Mietminderung: Farbschmierereien im Treppenhaus eines Mietshauses sind gemäß einer Entscheidung des Berliner Landgerichts kein Mietmangel, so dass kein Anspruch auf Entfernung des Graffiti durch den Vermieter. Es sei denn,  die Räume wurden  zu repräsentativen Zwecken angemietet.  Schmierereien im Treppenhaus sind hinzunehmen, weil im Mietvertrag keine „besondere “Beschaffenheit des Treppenhauses" vereinbart worden sei. (LG Berlin, 63 S 619/09). Quelle: anwalt.de

Baugerüst mit Plane rechtfertigt Mietminderung von 15 % wegen damit verbundener Beeinträchtigung der Wohnnut-zung durch Verdunkelung, fehlender Balkonnutzung, umherlaufender Bauarbeiter und erhöhter Einbruchsgefahr. In dem zugrunde liegenden Fall war das Haus für drei Monate im Sommer eingerüstet und mit Planen verhängt. Die Klage wurde von dem Amtsgericht Hambug als berechtigt entschieden (AG Hamburg - Az: 38C483/96)

Mietzahlung: In der Regel muss die monatliche Miete im Voraus bezahlt werden. Spätestens am dritten Werktag des Monats muss sie auf dem Konto des Vermieters sein. Der BGH urteilte, dass die Karenzzeit von drei Tagen dem Mieter uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen. Da aber Banken am Samstag nicht arbeiten und somit auch keine Überweisungen durchführen, darf der Samstag bei der Berechnung der Zahlungsfrist  nicht mitgezählt werden.(BGH VIII ZR 206/04) 

Mietzahlung: Bei regelmäßiger Missachtung der Fristen für Mietzahlungen darf ein Vermieter den unzuverlässigen Mieter vor die Tür setzen. Und das auch, wenn der Mieter nur zu spät überweist, weil er irrtümlich von einem späte-ren Termin ausgeht. Finden die unpünktlichen Mietzahlungen fortlaufen statt, sei das eine so gravierende Pflicht-verletzung, dass sie eine fristlose Kündigung „aus wichtigem Grund“ rechtfertige. Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 91/10). Quelle: Immonet.news

Modernisierung: Wenn ein Vermieter Modernisierungsarbeiten durchführen lässt und damit den Rest der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen wurde, muss er seinen Mieter entschädigen. Im vorliegenden Fall sprach das Amtsge-richt Hamburg den Mietern für 10 Stunden Aufräumarbeiten für insgesamt € 100,- zu (AZ: 40C230/06).

Wird das Badezimmer vergrößert, indem die vorher separate Toilette integriert wird, führt das nicht zu einer Wohnwertverbesserung. So entschied das Landgericht Hamburg und führte aus, dass es eher das Gegenteil der Verbesserung darstellen würde. (LG Hamburg - Az: 333 S 45/16)

Der Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung stellt keine Wohnwertverbesserung dar, wenn zuvor ein Durchlauferhitzer vorhanden war. (Bestandteil des Urteils LG Hamburg - Az: 333 S 45/16)

Müllentsorgung: Wenn der Weg von der Haustür bis zum nächsten Müllstandsplatz zu lang ist, kann unter Umstän-den eine Mietminderung zulässig sein. Das Amtsgericht Köpenick bescheinigte einem Mieter zu Recht, dass ein Weg von 165 m nicht zumutbar ist. Der Mieter minderte daraufhin die Miete um 2,5 %. (AG Köpenick, Urteil v. 28.11.2012, 6 C 258/12, GE 2013, S. 215).

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Öltankreinigung: Die für die Reinigung entstehenden Kosten gehören zu den Betriebs- bzw. Heizkosten und dürfen den Mietern belastet werden. (BGH - Az: VIII ZR 221/08)

Pendeluhr: Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn ein Mieter eine Pendeluhr aufhängt. Dass deren halb-stündiges Schlagen in der Nachbarwohnung wahrnehmbar ist, muss geduldet werden (AG Spandau 8 C 13/03)

Ratten im Keller: In Berlin müssen Mieter mit Ratten im Keller rechnen. Wenn dort ein Fernseher oder sonstige Elek-trogeräte lagern und die Ratten diese zernagen, kann dafür vom Vermieter kein Schadenersatz verlangt werden. (Amtsgericht Charlottenburg AZ 205 C 103/08)

Rauchen am Schlafzimmerfenster: Ein Mieter darf während der Nachtzeit nicht aus dem Fenster eines Zimmers rauchen, wenn dadurch Nikotingeruch durch die geöffneten Fenster in das Schlafzimmer der über ihm liegenden Wohnung gelangt. Die durch die Geruchsbelästigung bedingte Störung der Nachtruhe kann zudem eine Mietminderung von 3 % rechtfertigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden - AZ 10.08.2017  65 S 362/16. Quelle: www.kostenlose urteile.de

Rauchwarnmelder: Der BGH hat entschieden, dass Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden müsse, wenn die Wohnung mit selbst ausgewählten Meldern ausgestattet war. Die Vermieter hatten beschlossen, den eigenen Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und warten zu lassen. Die Mieter lehnten den Einbau mit der Begründung ab, sie hätten bereits eigene Rauchwarnmelder angebracht. Der BGH entschied, dass die vom Vermieter beabsich-tigten Maßnahmen bauliche Veränderungen sind, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse im Sinne des § 555b Nr. 4 und 5 BGB führen und deshalb von den Mietern zu dulden sind. Der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder erfolgen durch ein Fachunternehmen, so dass ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird. (Urteil vom 17. Juni 2015 VIII ZR 216/14) Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

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Schimmelbeseitigung: Das Amtsgericht Berlin-Mitte traf eine Entscheidung, dass der Vermieter in einem  konkre-ten Fall, bei dem ein Mieter eine zuvor besichtigte Wohnung übernommen hatte, den Schimmel beseitigen muß. Nachdem der Mieter die Wohnung bezogen und einige Zeit darin gewohnt hat, musste dieser einen erheblichen Schimmelbefall der Wände feststellen. Mit seiner Bitte, den Schimmel zu beseitigen, stieß der Mieter beim Vermieter jedoch auf Ablehnung.
Dieser argumentierte damit, dass der Mangel bereits bei Einzug bestand, und der Mieter die Wohnung ”wie besich-tigt” übernommen habe. Diese Auffassung teilte das Amtsgericht Berlin-Mitte nicht: Durch die Übernahme der Wohnung habe der Mieter seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung nicht verwirkt. Folglich müsse der Vermieter für den bereits vorhandenen Schaden aufkommen und diesen beseitigen.

Schimmelvermeidung: Auch einem voll berufstätigen Mieter ist es zuzumuten, in seiner Wohnung alle 3 bis 4 Stunden am Tag eine Stoßlüftung durchzuführen, um die Bildung von Schimmel zu vermeiden. Mit dieser unsinni-gen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main verwerte eine Richterin einem Mieter seine Forderung nach Mietminderung. Während in erster Instanz ein Gutachter eindeutig die Bausubstanz als Ursache bescheinigte, gab bei der Revision ein anderer Gutachter der Berufungskammer diese unqualifizierte Urteilsvorlage.

Schuhe vor der Wohnungstür: Es besteht kein Recht des Mieters, vor der Wohnungstür Schuhe abzustellen. Dem Vermieter steht insofern gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Frankamurt a.M. entschieden.
Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet, dienen Treppenhäuser, Aufgänge  nur zum Betreten, um zur angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in diesem Bereich sei von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehöre nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022- 33 C 2354/21 -
(Quelle: www.kostenlose-urteile.de)
 

Sperrmüllkosten: Auch wenn die Sperrmüllkosten nicht jährlich anfallen, handelt es sich doch hierbei um Betriebs-kosten, und zwar aus dem Grunde, weil Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen. (BGH - Az: VIII ZR 137/09)
Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll sind als Kosten der Müllentsorgung nur dann umlagefähig, wenn es dem Vermieter trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich ist, den Verursacher in Anspruch zu nehmen. Hierbei dürfen jedoch keine überhöhten Anforderungen an den Vermieter gestellt werden. (AG Lichtenberg 08.01.2008, Az. 13 C 127/07)

LaminatschadenSpuren im Parkett oder Laminat - Die Abnutzung des Fußbodens - Teppich, Parkett oder Laminat- ist normaler Mietgebrauch. Auf den Laufwegen in der Wohnung entstehen Spuren, Möbel hinterlassen Abdrücke, Stühle Kratzer. So hat das AG Frankfurt a.M. entschieden, dass oberflächliche Kratzer im Alltag unvermeidlich seien, auch kleine Kratzer ließen sich nicht vermeiden (AZ: 33 C 710/14). Das gleiche Gericht hat auch entschieden, dass das Tragen von Straßenschuhen in der Wohnung zum Wohnalltag gehöre (AZ: 33 C 3259/10).
Ein Vermieter darf nach dem Auszug nicht verlangen, dass das abgewohnte Laminat entfernt und erneuert wird. Bei einem Laminatboden vor durchschnittlicher Qualität nimmt man eine Lebensdauer von 10 Jahren an (AG Steinfurt, AZ: 4 C 168/05) (Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps)

Stromversorgung: Mieter haben Anspruch auf ausreichende Stromversorgung. Auch in einer nicht modernisierten Altbauwohung muß ausreichend Elektrizität für den Betrieb von z.B. Spülmaschine und weiterer Geräte gewährleis-tet sein. (BGH VIII ZR 281/03 und BGH VIII ZR 343/08).

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Taubenkott: auf Balkon kein Mietmangela3a46d775b1b31c3cff5b417e2a0ff75
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung bei einer Verunreinigung seines Balkons mit Taubenkot die Miete nicht mindern und von dem Vermieter auch nicht dessen Reinigung verlangen kann. Taubenkot auf Balkon fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Toilettenspülung: Lärmbelästigungen durch die Toilettenspülung oder  durch das Laufenlassen von Wasser müssen geduldet werden, und zwar auch nach 23.00 Uhr. Diese Art von Lärm gehört zum Leben dazu und ist hinzunehmen. (AG Münster, Az. 28 C 539/82, aus WM 1983, S. 236).

Videoüberwachung: Ein Mieter kann grundsätzlich die Entfernung einer im Miethaus angebrachten Videoüber-wachungsanlage verlangen. Hierbei ist es unerheblich, ob andere Mieter oder Bewohner des Hauses die Installation der Videoüberwachungsanlage befürworten. (LG Berlin - 23.05.2005 - 62 S 37 / 05)

Vogelhaus auf Balkon: Der Aufbau eines Vogelhauses auf dem Balkon und damit verbunden das Füttern mit Körnern und Samen ist nach einem Spruch des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 540/09) zulässig. Die Richter erklärten, das Füttern von Vögeln sei "sozialadäquat" und weit verbreitet. Es überschreite nicht die Grenzen des vertrags-mäßigen Gebrauchs und sei damit erlaubt. Dabei sei Vogelkot auf Balkon und Terrasse kaum zu vermeiden. Es ist deshalb auch kein vertragswidriger Zustand, der zu einer Mietminderung berechtigt. Das gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel durch Füttern und das Aufstellen von Wassergefässen anlocken.Die Richter schränkten aller-dings ein: Etwas anderes gelte, wenn es etwa zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen komme oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen durch die Verunreinigungen. Dies sei denkbar, wenn Tauben gefüttert würden.

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Warmwasserversorgung: Ein Vermieter muss auch in den Sommermonaten sicherstellen, dass die Warmwasserversorgung gesichert ist. Daher ist es erforderlich, dass er sich rechtzeitig darum kümmert, die Brennstoffvorräe aufzufüllen, entschied das Landgericht Fulda (Az.: 5 T 200/17). Denn dem Mieter ist es mit Blick auf die Körperhygiene nicht zumutbar, auch nur wenige Tage auf Warmwasser zu verzichten.

Weihnachtsbaum mit echten Kerzen: Grundsätzlich ist es erlaubt, Weihnachtsbäume mit echten Kerzen zu schmücken. Der Umgang mit Kerzen an Christbäumen beinhalte zwar "zwangsläufig ein gewisses Brandrisiko". Doch wer die allgemeinen Umgangsregeln mit Weihnachtsbäumen beachte, handele auch bei einem Brand nicht fahrlässig, heißt es in der Urteilsbegründung des OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.1998 Aktenzeichen: 3 U 22/97

Wohnungsrückgabe: Es kann ein Mieter schadensersatzpflichtig werden, wenn er eine Wohnung an den Vermieter zurückgibt, in der er die ursprünglich weiß gestrichenen Wände mit einem extrem farbigen Anstrich ersetzt hat. Der BGH entschied, dass der Mieter gemäß  § 535, 241 Abs. 2 und § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen, schwer akzeptablen Zustand zurückgibt, der eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht (06.11.2013 - Az. VIII ZR 416/12). Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

Zustimmung zur Mietserhöhung: Fordert ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und zahlt daraufhin ein Mieter zweimal die erhöhte Miete, so kann der Vermieter von einer Zustimmung des Mieters ausgehen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. (Amtsgericht Osnabrück, Az 42 C 734/15) Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps

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Stand: Montag, 20. November 2023