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Stand Montag, 12. Juni 2023

Ansprungpunkte                   

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Notdienste: Feierabend mit Abzocke - Ob Rohrbruch, verstopfte Toilette, abgebrochener Wohnungsschlüssel oder sonstige Notfälle, tritt dieser Fall an einem Sonn- oder Feiertag oder nach Feierabend ein, denken viele sofort daran, einen Notdienst zu beauftragen. Doch das kann sehr teuer werden. Nicht jeder Notdienst verfolgt mit seiner Dienstleistung auch seriöse Absichten. Ein Beitrag der Redaktion von anwalt.de informiert darüber, welche Massnahmen bereits PDF-symbolim Vorfeld getroffen werden können, wie man einen seriösen Notdienst findet, worauf man bei Vertrag und Bezahlung achten sollte und wie man sich rechtlich wehren kann, falls doch einmal etwas schief läuft. Der Aufsatz kann durch ein Klick auf das 26PDF-Symbol angezeigt und gedruckt werden. 05.06.2008

Quelle:www.iconarchive.com

Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten des Servicebüros wurden neu festgelegt, und zwar:

  • Montag bis Mittwoch: 10:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag:               13:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag:                      10:00 bis 14:30 Uhr

Die bisherigen speziellen Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag entfallen und wurden in die obigen Zeiten eingebunden.Button Gehe zu Kontakt

Rauchen in der Mietwohnung: Es gibt keine gesetzliche Handhabe, Mietern  das Rauchen in ihren eigenen vier Wänden zu verbieten. In der Wohnung darf genauso wie auf dem dazugehörigen Balkon oder der Terrasse geraucht werden. Eine Rauchverbots-Regelung für die Wohnung ist unwirksam. Anders, wenn es um Gemeinschaftsräume geht, zum Beispiel um   Keller, Flure, Treppenhaus oder Aufzug. Hier kann das Rauchen verboten werden, so hat das Amtsgericht Hannover (70 II 414/99) entschieden. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 124/05) erklärte, dass Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemässen Gebrauch gehört, nicht gegen den Mietvertrag verstößt und deshalb keine  besonderen Schadensersatzansprüche auslöst.

Eigenmächtiger Reparaturauftrag: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, wenn ein Mieter Reparaturen eigenmächtig in Auftrag gibt, dann muß er auch die Kosten tragen, und zwar auch dann, wenn der Mangel längere Zeit bestand und die Beseitigung an sich Vermietersache wäre. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 536a, Absatz 2 und § 539, Absatz 1) hat der Vermieter vorrangig das Recht, sich um die Instandhaltung seines Eigentums zu kümmern. Grundsätzlich müsse er selbst die Möglichkeit haben, die Mietsache darauf zu überprüfen, ob der Mangel bestehe, auf welcher Ursache er beruhe sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden könne. (AZ: VIII ZR 222/06).

Rettungswege: An dieser Stelle sei erwähnt, dass §12 Abs.1 Nr. 8 StVO in Feuerwehrzufahrten und auf  Feuerwehrstellflächen bereits das Halten (nicht nur Parken) als Ordnungswidrigkeit bezeichnet und mit  € 35,- bzw. bei Behinderung mit  € 50,-  bestraft. Das Foto rechts oben zeigt einen Fall, der 2x   €  50,- wert ist. Zu den Rettungswegen gehören auf jeden Fall auch die vor den Hauseingängen befindlichen Freiflächen.

Rohrbruch: Ein Wasserschaden im Haushalt kann mitunter das Schlimmste sein, was einem Mieter widerfahPDF-symbolren kann. Denn es können erhebliche Schäden an Wohnung und Mobiliar entstehen. In einer herunterladbarer Dokumentation (26auf das PDF-Symbol klicken) gibt es Tipps, wie in einem solchen Fall am besten reagiert und wie wenigstens etwas Stress und Ärger u.a. auch mit der Versicherung  erspart werden kann.  Darüber hinaus kann man als Mieter seine Wohnungsgegenstände über eine Hausratversicherung für den Fall eines Leitungswasserschadens versichern. Ob und welche Versicherung die Schäden erstattet, hängt davon ab, wer den Wasserschaden verursacht hat. Verstopfte Rohre und Abflüsse sind oft Auslöser eines Wasserschadens - z.B. Windeln, Katzenstreu oder Küchentücher werden immer wieder gedankenlos in Toiletten entsorgt, obwohl sie dort nicht hingehören. Und dazu versuchen Mieter manchmal selbst, das Rohr oder den Abfluss wieder frei zu bekommen, ohne über entsprechende Fachkenntnis oder taugliches Equipment zu verfügen.

Rollläden: Wenn sie in unserer Siedlung kaum vorkommen, so ist doch das Thema interessant, weil es wieder ein Beispiel ist, worüber leichtfertig geklagt wird. Das hohe Gericht hat entschieden, Rollläden  dürfen auch in der Nacht geschlossen und früh morgens geöffnet werden. Den damit verbundenen Lärm müssen Nachbarn hinnehmen. Rollläden dienen dazu, nachts die Räume zu verdunkeln. Da niemandem vorgeschrieben werden kann, wann er abends schlafen geht oder morgens aufsteht, ist die Betätigung der Rollläden zu jeder Zeit gestattet.

Rücksendung Aufzug was bedeutet der gelbe Kasten am Aufzug im Erdgeschoss?
Die Norm DIN EN81-73 lebt besondere Maßnahmen und Sicherheits-regeln fest, um ein bestimmtes Verhalten der Aufzüge im Brandfall sicherzustellen. Die Norm forder für Personen- und Lastenaufzüge eine Rücksendeeinrichtung. Der Aufzug muss durch Signale einer Brandmelde-anlage oder einer manuellen Rücksendeeinrichtung aus dem Normalbetrieb genommen werden. Bei Betätigung der Rücksendungsfunktion wird der Aufzug in die Brandfallhaltestelle gefahren und verbleibt dort mit geöffneten Türen bis zur Rückstellung.
Die Platzierung der Rückmeldeeinrichtung erfolgt in der Hauptbestimmungsebene - allgemein im Erdgeschoss.(Quelle: D+H Sperling Brandschutztechnik)
 
Der Missbrauch der Rücksendungsfunktion kann strafrechtlich verfolgt werden!

Sanierung der John-Locke-Siedlung: Im August 2012 informierte ein an alle Mieter gerichtetes Rundschreiben über die Planung der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Der erste geplante Bauabschnitt betrifft das Hochhaus in der John-Locke-Straße 21. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die gesamten Maßnahmen im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Die Termine für die einzelnen Wohnhäuser sind nach einem Klick auf Gehezu Sanierungsplan  in einer Tabelle zu finden. (Quelle:John-Locke-Blatt STADT UND LAND) 13.12.2014

(Ehe-)Scheidung und (gemeinsame) Mietwohnung: Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften, die sich in Trennung befinden, müssen feststellen, dass keinerlei Sonderkündigungsrecht für die gemeinsame Wohnung besteht. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Dem Ausziehenden steht dabei kein alleiniges Kündigungsrecht zu. Hier hilft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter, um bestenfalls einen Aufhebungsvertrag zu erwirken.

Schuhe gehören nicht ins Treppenhaus - Im Treppenhaus eines Mietshauses dürfen keine Schuhe und Garderoben stehen. Auch Dekorationsgegenstände wie Blumenkübel gehören nicht in den Hausflur. Wenn auch nicht jedes Gericht es so sieht, so gibt es doch auch gegensätzliche Urteile, die zum Beispiel auch mit der geltenden Berliner Brandschutzverordnung  übereinstimmen.  Beschluss des LG Berlin (Az.: 63 S487/08) und OLG Hamm (Az.: 15 Wx 198/08). Zu diesem Stichwort ein Kommentar aus einem Blog: “Richtig! Ich selbst war Sanitäter und habe mich immer wieder ärgern müssen über die im Treppenhaus abgestellten Möbel, Schuhe usw. die bei einem Patiententransport als Stolperfallen fungierten

Zu diesem Stichpunkt passt folgende Polizeimeldung vom 11.1.2011:
Dem Geruchssinn einer Mieterin in Köpenick ist es zu verdanken, dass gestern Abend schlimmeres verhindert wurde. Die Mieterin eines Wohnhauses in der Oberspreestraße bemerkte gegen 21 Uhr Brandgeruch vor ihrer Wohnungstür. Als sie diese öffnete, stellte sie fest, dass die vor der Wohnungstür abgestellten Schuhe und eine Fußmatte brannten.

Sicherheit: Auf einer Sitzung des Mieterbeirats waren die Präventionsbeauftragten der Berliner Polizei zu Gast. Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass die Sicherheitslage in unserer Siedlung gegenüber anderen Grosssiedlungen in unserer Nachbarschaft noch keinen Grund zur Beunruhigung gibt. Schwerpunkt der Kriminalität liegt zur Zeit im Fahrrad- und Motorroller-Diebstahl sowie in Diebstählen aus Kraftfahrzeugen. Der Mieterbeirat plant, in der nächsten Zeit zusammen mit der Polizei eine Informations-veranstaltung über Präventionsmassnahmen zu arrangieren, die sich insbesondere an die älteren Mieter richten wird. Interessierte sollten sich bereits jetzt an den Mieterbeirat ihrer Nähe wenden. 07.09.2008

SOPHIA “SozialePersonenbetreuung -Hilfen im Alltag” über dieses Thema fand am 25.6.2009 ein Tag der offnen Tür in der Zeit im Gemeinschaftsraum der STADT UND LAND in der John-Locke-Str. 25 statt. Der Zuspruch gleich zu Beginn war enorm, so dass sich leider der Ablauf  der Veranstalung etwas unkoordiniert entwickelte als geplant. Ausführliche Einzelheiten über dieses Programm sind durch einen Klick auf zu erfahren. An dieser Stelle soll nur erwähnt werden, dass sich von den vier möglichen Modellen sicherlich das Paket SOPHIA-Sicherheit empfiehlt. Die monatlichen Kosten betragen € 33,90 zuzüglich einer einmaligen Installationspauschale von € 40,-- (Stand Mai 2009)   27.06.2009

Spenden und Sammeln: Auf der Strasse oder im Briefkasten sind die Aufrufe zum Spenden für die unterschiedlichsten Hilfsorganisationen zu finden.  Sollte von dem Lohn oder der Rente noch etwas übrigbleiben, dann muss man bei der Auswahl des Spendenempfängers sehr wachsam sein - nicht bei allen Organisationen kommt die Spende  den notleidenden Zielen zu Gute. Hier kann das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) helfen und zwar, unter www.dzi.de. Im Zweifelsfall sollte auf das von diesem Institut verliehene Siegel geachtet werden. Die Liste des aktuellen Spendenspiegels kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.   03.04.2017

Stoßlüftung: Mit Stoßlüften wird das kurzzeitige und vollständige Öffnen eines oder mehrerer Fenster oder Außentüren eines Raumes bezeichnet, um einen wirkungsvollen Luftaustausch in der Wohnung zu erzielen. Dabei reichen bereits wenige Minuten für einen optimalen Luftwechsel aus. Weiterhin empfiehlt sich ein mehrmaliges Stoßlüften innerhalb eines Tages. Näheres zu diesem Thema auf der Seite

Stromausfall: Mit dem Abbau der Atomkraftwerke und hin zur ökologischen Stromerzeugung rechnen Experten mit einem erhöhten Auftreten von Stromausfällen. Im Jahr 2010 mussten die Deutschen durchschnittlich mit einem Stromausfall von über eine Viertelstunde zurechtkommen. Für Hinweise über das Verhalten in dieser Situation

Strompreise: Mit jeder unvermeidlichen und unabwendbaren Erhöhung der Strompreise wird man immer wieder zum Stromsparen angehalten. Die nachstehende Tabelle soll eine Empfehlung für die optionale Höhe des Stromverbrauchs pro Haushalt geben. 20.11.2009

Anzahl Personen

Verbrauch Kwh/Jahr

Bewertung

Ein- Personenhaushalt

1.500 bis 1.900 / über 2.300

guter Bereich / zu hoher Bereich

Zwei- Personenhaushalt

2.600 bis 3.300 / über 4.000

guter Bereich / zu hoher Bereich

Drei- Personenhaushalt

3.700 bis 4.500 / über 5.300

guter Bereich / zu hoher Bereich

Vier- Personenhaushalt

3.700 bis 4.500 / über 5.300

guter Bereich / zu hoher Bereich

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