Sprechstunde1
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Kopfleiste Mieterbeirat

Stand Freitag, 22. Juli 2022

180px-Wikipedia-logo-v2-de.svg Quelle Wikipedia: Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen.


Sinn und Zweck des Mieterbeirats
Der Mieterbeirat einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft arbeitet auf der Grundlage der Allgemeinen Anweisung über die Einrichtung von Mietervertretungen in Wohngebäuden, die vom Land Berlin zu Wohnzwecken vermietet sind des Senats von Berlin vom 27.5.1986. Der Beirat dient der Interessenvertretung der Mieter und der Pflege des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen den Mietern und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft.

Ein Mieterbeirat kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens ein Viertel (25 %) der Hauptmieter des Wohnviertels an der Wahl beteiligt. Zur Ermittlung, ob die Mindest-Wahlbeteiligung erreicht ist, werden auch ungültige Wahlbeteili-gungen und Enthaltungen herangezogen; maßgebend ist darüber hinaus die Zahl der eingegangenen Stimmzettel und nicht die Zahl der von den Mietern abgegebenen Stimmen.

Als Mieterbeirat gewählt ist, wer die höchste Stimmenanzahl, mindestens aber 5 % der abgegebenen gültigen Stimmen, auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Amtszeit eines Mieterbeirats, dem mindestens 3 oder maximal 5 Mitglieder angehören, beträgt 4 Jahre.pdf-icon1

Die aktuelle Satzung des Mieterbeirats ist nicht nur auf der Seite von www.stadtundland.de einsehbar, sondern kann auch hier durch einen Mausklick auf das PDF-Symbol heruntergeladen werden. 

Tätigkeitsfelder

  • Der Mieterbeirat...
  • ist auf allen der Gesamtheit der Mieter betreffenden Bereiche tätig
  • kümmert sich um Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen wie Grünflächen, Spielplätze, Kfz-Abstellflächen, Müllanlagen, Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne, Gemeinschaftsräume u.ä.
  • achtet darauf, dass die 8 Interessen von allen Mietern gewahrt werden
  • überwacht die Einhaltung der Hausordnung und sichert die Erhaltung eines guten nachbarlichen Wohnklimas -     z.B. durch Mieterveranstaltungen und -aktivitäten
  • überwacht die Erfüllung der Aufgaben von Hauswarten
  • gibt Hinweise zu Sachverhalten bezüglich der Verkehrssicherungspflicht
  • ist beratend bei Instandhaltung und Modernisierung beteiligt
  • steht für Fragen zu Nebenkostenabrechnungen zur Verfügung
  • diskutiert mit der Wohnungsbaugesellschaft über aktuellen Probleme
  • arbeitet auf dieser Basis mit der Wohnungsgesellschaft partnerschaftlich zusammen
  • sorgt für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet
  • arbeitet im sogenannten Netzwerk mit dem ab 2016 gewählten Mieterrat zusammen
  • bietet den Mietern 8regelmäßige Sprechstunden an
  • vertritt alle Mieter einer Siedlung, gleich ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft, ihrer religiösen oder sexuellen Orientierung sowie sozialen oder gesellschaftlichen Stellung

Zuständigkeitsbereich des Mieterbeirats

Der Zuständigkeitsbereich des Mieterbeirats der 8John-Locke-Siedlung erstreckt sich in örtlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich auf die Häuser der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH vom Lichtenrader Damm, Finchleystr., Steinstraße, John-Locke-Str. bis hin zur Hendonstr. - für Information über die betroffenen Wohneinheiten GehezuVerwaltungseinheiten

 

Wahlurne

Wahl des Mieterbeirats: Für die Wahlperiode 2021 bis 2025 konnten im November 2021 die Mieter der John-Locke-Siedlung ihre Stimme abgeben. Im Vergleich zu den Wahlen 2011 und 2014 zeigt sich bei dem Wahlergebnis 2021 ein starker Absturz in der Zustimmung zum Mieterbeirat, was auch als Abstrafe für die Arbeit des Mieterbeirats der letzten Jahre anzusehen ist.

Diagramm Wahlergebnis

 

 

Wahl 2021-2025

Anzahl

Prozentanteil

Wahl 2017-2020

Anzahl

Prozentanteil

Wahlberechtigt

1848

100,00 %

Wahlberechtigt

1480

100,00 %

Wahlbriefe

207

11,2 %

Wahlbriefe

265

17,91 %

gültige Stimmen

187

9,96 %

gültige Stimmen

242

16,35 %

Wahl 2014-2016

Anzahl

Prozentanteil

Wahl 2011-2013

Anzahl

Prozentanteil

Wahlberechtigt

1823

100,00 %

Wahlberechtigt

1823

100,00 %

Wahlbriefe

380

20,84 %

Wahlbriefe

379

20,79 %

gültige Stimmen

344

18,87 %

gültige Stimmen

321

17,61 %

Leitlinien_MBR_0413

Leitlinien für Mieterbeiräte:  Die sechs landeseigenen Wohnungsbauunternehmen - z.B. STADT UND LAND - und die Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte legten im Mai 2018 einheitliche Leitlinien für die Arbeit der Mieterbeiräte vor. Der Inhalt der Leitlinien stellt aus Sicht des Autors eine wesentliche Erschütterung der bisherigen Arbeit des Mieterbeirats der John-Locke-Siedlung dar. Besonders die Punkte

  • 1.1. - Wahlperiode soll grundsätzlich 5 Jahre dauern -
  • 1.4. - die Mieterbeiräte können sich Unterstützung interessierter Mieter für themenbedingte Mitarbeit heranziehen
  • 2.1. - Aufgaben der Mieterbeiräte
  • 2.2. - die Mieterbeiräte vertreten die Interessen der Mieter ... und bemühen sich einer intensiven Kommunikation
  • 2.5. - der Mieterbeirat führt regelmäßig öffentliche Beratungen und Mietersprechstunden durch supersmiley

sollten zu einer Neuorientierung des Mieterbeirats führen. Der gesamter Wortlaut der Quelle:iconarchive.comLeitlinien für Mieterbeiräte kann über einen Klick auf das Symbol rechts nachgelesen werden.

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