Als Modernisierung gelten nur Baumaßnahmen, die den Wohnwert auf Dauer erhöhen, das Wohnumfeld verbessern, Energie oder Wasser sparen.

Beispiele

·   Schallschutz erhöhen

·   Wärmedämmung von Dach, Fenster, Außentüren oder –wänden verbessern

·   Wasserzähler, kleinere Toilettenspülkästen oder Spartasten an den Toiletten einbauen

·   neue Elektroleitungen legen, um zusätzliche Haushaltsgeräte zu ermöglichen

·   noch funktionierende Kohleöfen durch eine Zentralheizung ersetzen

·   Maßnahmen, um die Wohnung behindertengerecht zu machen

·   einen Kinderspielplatz anlegen

Der Eigentümer darf nur die Kosten für solche „echten“ Modernisierungen auf die Miete umlegen. Ausnahme: ein Gesetz, eine Verordnung oder Satzung den Umbau  schreiben die Maßnahmen vor.

Grundregeln

·   Nur wer den Wohnwert erhöht oder Energie einspart, darf die Miete erhöhen.

·   Reparaturen und Instandhaltungen zahlt allein der Hausherr.

·   Der Eigentümer muss die Arbeiten rechtzeitig ankündigen und die Bewohner umfassend informieren.

·   Die Jahresmiete darf höchstens um elf Prozent der reinen Modernisierungskosten steigen.